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Bei der Finanzierung über eine Bank stellen sich dem Bauherrn folgende Fragen:
In der Regel kann der Bauherr bei der Tilgung eines Bankdarlehens zwischen den Tilgungsvarianten
Neben den klassischen Darlehensgebern darf der Arbeitgeber des Bauherrn nicht vergessen werden. Es lohnt sich, bei einem Finanzierungsvorhaben bei seinem Arbeitgeber nachzufragen, ob dieser Darlehensmittel für die Eigenheimfinanzierung zur Verfügung stellt. In großen Firmen bestehen meist direkt in den Personalabteilungen Kreditbüros für diese Mitarbeiteranfragen. Auf diese Darlehensart sollte nicht verzichtet werden, da die Arbeitgeberdarlehen häufig sehr zinsgünstige und langfristige Darlehen sind.
Ein Risiko darf bei diesen Darlehen allerdings nicht verschwiegen werden: Sollte der Arbeitnehmer aus seiner Firma ausscheiden, werden diese Darlehen in aller Regel sofort fällig und müssen dann über die aktuellen Marktkonditionen abgelöst werden.
Statt über eine Bank kann der Bauherr sein Vorhaben auch direkt über eine Lebensversicherungsgesellschaft finanzieren lassen. Allerdings müssen hierbei andere Beleihungsgrenzen als bei den herkömmlichen Bankdarlehen beachtet werden. Die Versicherungsgesellschaften vergeben Baudarlehen in der Regel nur bis zu maximal 60 % des Beleihungswertes einer Immobilie. Das entspricht, je nach Alter der Immobilie, 40 bis 45 % des Bauwertes bzw. Kaufpreises oder sogar weniger. Natürlich kann das Versicherungsdarlehen auch bis zu 80 % des Beleihungswertes ausmachen, allerdings werden dann die Konditionen entsprechend höher sein.
Nachdem jetzt die institutionellen Finanzierer erwähnt wurden, sollte natürlich auch an die Verwandtschaft gedacht werden. Das klassische Verwandtendarlehen (also kein Geldgeschenk der Tante, sondern ein rückzahlbares Darlehen) kann in der Finanzierungsgestaltung sicherlich seinen guten Platz finden.
Häufig werden diese Darlehen mit einem Mindestzins von 4 %, fest auf die gesamte Darlehenslaufzeit, und zum Teil ohne grundbuchliche Besicherung zur Verfügung gestellt. Hierzu wird ein privatschriftlicher Darlehensvertrag mit einer festen Rückzahlungsvereinbarung auf das Konto des Darlehensgebers verfasst. Es kann sich also lohnen, ein Finanzierungsvorhaben in der Verwandtschaft bekannt zu geben.
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