Sicherungsinstrumente
für die Finanzierung in Fremdwährung
Sicherung Nr. 1:
Übersparung
Der Kreditnehmer muß zur Sicherheit nicht 100 % des Kreditbetrages sondern 150 % des Kreditbetrages ansparen.
Was zu folgendem führt:
- steht der Kurs am Ende der Laufzeit wie heute bleiben dem Kreditnehmer zusätzlich 50 % an Geld übrig.
- steht der Kurs um 50 % Höher, bleibt dem Kreditnehmer zusätzlich kein Geld übrig.
- steht der Kurs um 30 % tiefer, bleiben den Kreditnehmer zusätzlich 80 % an Geld übrig.
Sicherung Nr. 2:
höhere Verzinsung
Nachweislich hat die von uns empfohlene steuerfreie Rentenversicherung in der jüngeren Vergangenheit bis zu 6,0 % Zinsen gebracht. Wir haben vorhin nur mit 4,5 % vorsichtshalber gerechnet!
Deshalb sollte die Ansparung für die Tilgung am Ende der Laufzeit die vorhin verlangten 150 % deutlich überschreiten und bei ca. 200 % des Kreditbetrages auslaufen.
Dieser Überling gehört dem Kreditnehmer, das Geld ist aber abgetreten an die Bank und dient vorsätzlich als 2. Sicherung für die Bank.
- Problem z. B. bei Scheidung
Im Scheidungsfall muß z. B. der Mann einen Teil aus dem Überling sofort nach der Ehescheidung an seine Ex-Frau auszahlen,
obwohl er selber an das Geld erst herankommt nachdem die Immobilie verkauft oder abgewickelt ist, weil die Übersparung bis zur
Rückzahlung oder Kündigung des Kredites in den Händen der Bank bleibt.
Sicherung Nr. 3:
freiwillige zusätzliche Ansparung
Der Kreditnehmer spart viel Geld durch die niedrigeren Zinsen des Fremdwährungskredites gegenüber den hohen Zinsen eines Eurokredites.
Der Kreditnehmer kann den ganzen Zinsgewinn "verbrauchen" oder er legt einen Teil dieses Geldes freiwillig an.
Wenn der Kreditnehmer das tut, hat er nach einigen Jahren zusätzlich viel Geld angespart um Kursbewegungen nach oben zusätzlich abzusichern.
Bei dieser freiwilligen Absicherung kann man z.B. eine Rentenversicherung für die Frau ansparen, somit hat sie im Scheidungsfall deren eigene Rente oder deren eigene Einmalauszahlung.
Sicherung Nr. 4
jederzeitige Kündigung möglich
Der Kreditnehmer eines Fremdwährungskredites kann in der Regel den Kredit jederzeit, ganz oder teilweise zurückzahlen. Hierbei fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn keine Zinsbindung vereinbart wurde. Aus Gutem Grund wird meistens auf die Zinsbindung verzichtet!
Wenn keine Zinsbindung vereinbart wurde, kann der Kreditnehmer täglich den Kredit von YEN in SFR oder EURO umstellen, oder umgekehrt von EURO zurück in SFR oder YEN, oder in eine andere zinsgünstige große "Weltwährung" z. B. in den USD.
Der Kreditnehmer muss bei dieser Währungsumstellung zwar an die Bank Gebühren entrichten (ca. 400,-- Euro pro Umstellung), aber er ist damit zu keiner Zeit an eine bestimmte Währung gebunden und kann jeden Tag frei entscheiden, in welcher Währung er "verschuldet" sein möchte.
Sicherung Nr. 5
Kurs-Limitorder:
Sie erteilen unserem Währungsmanager den Auftrag Ihren Kredit laufend zu beobachten und vereinbaren mit ihm ein Limit
welches Ihr Kurs nie überschreiten oder unterschreiten darf.
Sobald der Kurs Ihrer Währung einen bestimmten Tiefstand also die vorher festgelegte Talsohle erreicht hat,
informiert er Sie damit Sie Ihren Umstellungsauftrag in eine andere Währung erteilen können.
Mit der Kurs-Limitorder wird erreicht, daß Sie niemals eine vorher festgelegte Talsohle Ihres Kurses verpassen und Ihr
Kredit sicher am vorher festgelegten Tiefstand in eine andere Währung umgestellt wird.
Sie sichern sich dadurch die größtmögliche Schuldenreduktion.
Gleichzeitig stellt die Kurs-Limitorder sicher, daß Ihr Kredit bei steigenden Kursen niemals über eine vorher festgelegte
Obergrenze hinaus steigen kann.
Die Kurs-Limitorder wird nur von Kunden angenommen die im aktiven Währungsmanagement durch die Baufinanz Bayern betreut werden.
Sicherung Nr. 6
aktives Währungsmanagement
Baufinanz Bayern Vermittlung GmbH hat eigens einen Währungsmanager eingestellt. Dieser beobachtet täglich die Entwicklung der großen Weltwirtschaften und Börsenplätze und gibt Ihnen den Rat in eine andere Kreditwährung umzustellen sobald dies sinnvoll erscheint. Damit eine Währung für die Umstellung als "Zielwährung" attraktiv ist, muss sie beim Kurs ein Fallpotenzial gegenüber dem Euro bieten. Dies ist nicht nur als Sicherungsinstrument, sondern auch als eine große Chance für den Kreditnehmer zu sehen, da das aktive Währungsmanagement dem Kreditnehmer die Schulden jährlich um 5 bis 12 % (Erfahrungswert seit 1998) reduziert.
Wir erhalten von Ihnen den Auftrag Ihren Immobilienkredit laufend zu beobachten und erteilen Ihnen zu gegebener Zeit eigeninitiativ den Rat Ihren Kredit in eine andere Währung umzustellen. (diesen Auftrag können Sie oder wir jederzeit widerrufen)
Sobald bei Ihnen ein Kursgewinn angefallen ist und die Umstellung auf eine andere fallende Währung Sinn macht wird die Bank mit der Währungsumstellung beauftragt (den Auftrag erteilen ausschließlich Sie auf einem vorgefertigten Formular an die Bank).
Von jedem Kursgewinn, also von jenem Betrag um den Ihre Schulden gefallen sind, erhalten wir 15 % "Erfolgsprovision" mindestens jedoch pro Monat Euro 19,90 laufendes "Beratungshonorar". Das "Beratungshonorar" wird in voller Höhe später auf das "Erfolgsprovision" angerechnet.
Sicherung Nr. 7
Devisen-Termingeschäft zum Ende der Kreditlaufzeit:
Gehen wir davon aus, daß das Währungsmanagement von Baufinanz Bayern über die Jahre erfolgreich Ihren Kredit also Ihre
Schuldsumme auf 70 % bis 50 % des ursprünglichen Kreditbetrages reduziert hat.
Gehen wir weiter davon aus daß Ihr Kreditvertrag, nachdem er 22 Jahre bestanden hat, in ca. 2 - 3 Jahren ausläuft.
Sie müssen am Ende der Kreditlaufzeit den noch offen Kreditbetrag auf einmal zurückzahlen.
Durch den Abschluß eines Devisentermingeschäftes zum Ende der Kreditlaufzeit sichern Sie für die letzten 2 - 3 Jahre der Kreditlaufzeit
Ihren günstigen Kurs und Ihre bisher erreichte Schuldenreduktion zum Laufzeitende Ihres Kreditvertrages voll ab.
Baufinanzierungsangebot anfordern!
Vorige Zeilen stellen eine bloße allgemeine Information, allgemeine Aufklärung von Seiten der Baufinanz Bayern Vermittlung GmbH dar, keine Anpreisung, keine Werbung, keine Rechts- oder Steuerberatung oder anderes mehr.