günstige Baufinanzierung


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günstige Baufinanzierung




Kreditwesengesetz § 49 Sofortige Vollziehbarkeit

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen der Bundesanstalt auf der Grundlage des § 2b Abs. 1a Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, des § 6a, des § 10b Abs. 5, des § 12a Abs. 2, des § 13 Abs. 3, des § 13a Abs. 3 bis 5, jeweils auch in Verbindung mit § 13b Abs. 4 Satz 2, des § 13c Abs. 3 Satz 4, des § 13d Abs. 4 Satz 5, des § 28 Abs. 1, des § 35 Abs. 2 Nr. 2 bis 6, der §§ 36, 37 und 44 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 44b, Abs. 2 und Abs. 3a Satz 1, des § 44a Abs. 2 Satz 1, der §§ 44c, 45 und 45a Abs. 1, der §§ 46 und 46a Abs. 1 und des § 46b haben keine aufschiebende Wirkung.

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