günstige Baufinanzierung


Diese Seite ausdrucken
günstige Baufinanzierung




Kreditwesengesetz § 3 Verbotene Geschäfte

Verboten sind

  1. der Betrieb des Einlagengeschäftes, wenn der Kreis der Einleger überwiegend aus Betriebsangehörigen des Unternehmens besteht (Werksparkassen) und nicht sonstige Bankgeschäfte betrieben werden, die den Umfang dieses Einlagengeschäftes übersteigen;
     
  2. die Annahme von Geldbeträgen, wenn der überwiegende Teil der Geldgeber einen Rechtsanspruch darauf hat, daß ihnen aus diesen Geldbeträgen Darlehen gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden (Zwecksparunternehmen); dies gilt nicht für Bausparkassen;
     
  3. der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Einlagengeschäftes, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag oder die Einlagen durch Barabhebung zu verfügen.

Inhaltsübersicht

Beratung

Callcenter Kundenbetreuung
Telefon: 089-41 61 59 230
Telefax: 089-41 61 59 235

Kein Gutachten erforderlich. Das Gutachten wird seit 2010 für Sie kostenlos von der Bank erstellt!

Gütesiegel

Deutscher Kreditnehmer Verein e.V. Geprüfte Beratungsqualität

Wir gratulieren unseren Mädels.
Wir gratulieren unseren Mädels.

Interessantes

Günstige Baufinanzierung

Luxemburg Kredit

Privatkredit

Ratenkredit

Baufinanzierung Vergleich

Baudarlehen