günstige Baufinanzierung


Diese Seite ausdrucken
günstige Baufinanzierung




Kreditwesengesetz § 2a Rechtsform

(1) Kreditinstitute, die eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 benötigen, dürfen nicht in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben werden.

(2) 1 Bei Wertpapierhandelsunternehmen in der Rechtsform des Einzelkaufmanns oder der Personenhandelsgesellschaft sind die Risikoaktiva des Inhabers oder der persönlich haftenden Gesellschafter in die Beurteilung der Solvenz des Instituts gemäß § 10 Abs. 1 einzubeziehen; das freie Vermögen des Inhabers oder der Gesellschafter bleibt jedoch bei der Berechnung der Eigenmittel des Instituts unberücksichtigt. 2 Wird ein solches Institut in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns betrieben, hat der Inhaber angemessene Vorkehrungen für den Schutz seiner Kunden für den Fall zu treffen, daß auf Grund seines Todes, seiner Geschäftsunfähigkeit oder aus anderen Gründen das Institut seine Geschäftstätigkeit einstellt.

Inhaltsübersicht

Beratung

Callcenter Kundenbetreuung
Telefon: 089-41 61 59 230
Telefax: 089-41 61 59 235

Kein Gutachten erforderlich. Das Gutachten wird seit 2010 für Sie kostenlos von der Bank erstellt!

Gütesiegel

Deutscher Kreditnehmer Verein e.V. Geprüfte Beratungsqualität

Wir gratulieren unseren Mädels.
Wir gratulieren unseren Mädels.

Interessantes

Günstige Baufinanzierung

Luxemburg Kredit

Privatkredit

Ratenkredit

Baufinanzierung Vergleich

Baudarlehen