günstige Baufinanzierung


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günstige Baufinanzierung




Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)

in der Neufassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776)

  • zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3610).

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Vorschriften

1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften, Finanzkonglomerate, gemischte Unternehmen und Finanzunternehmen

§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Ausnahmen
§ 2a Rechtsform
§ 2b Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 2c Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 3 Verbotene Geschäfte
§ 4 Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 5 (weggefallen)
§ 6 Aufgaben
§ 6a Besondere Aufgaben
§ 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
§ 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
§ 8a Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten
§ 8b Zuständigkeit für die Beaufsichtigung auf zusammengefasster Basis
§ 8c Zuständigkeit für die zusätzliche Beaufsichtigung auf Konglomeratsebene
§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Zweiter Abschnitt
Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen

1. Eigenmittel und Liquidität

§ 10 Eigenmittelausstattung
§ 10a Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§ 10b Eigenmittelausstattung von Finanzkonglomeraten
§ 11 Liquidität
§ 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen und Beteiligungsbeschränkungen für E-Geld-Institute
§ 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen

2. Kreditgeschäft

§ 13 Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten
§ 13a Großkredite von Handelsbuchinstituten
§ 13b Großkredite von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§ 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen
§ 13d Risikokonzentrationen und gruppeninterne Transaktionen von Finanzkonglomeraten
§ 14 Millionenkredite
§ 15 Organkredite
§ 16 (aufgehoben)
§ 17 Haftungsbestimmung
§ 18 Kreditunterlagen
§ 19 Begriff des Kredits für die §§ 13 bis 14 und des Kreditnehmers
§ 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach den §§ 13 bis 14
§ 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18
§ 22 Rechtsverordnungsermächtigung über Kredite
 

3. Kundenrechte

§ 22a Rücktauschbarkeit von elektronischem Geld

4. Werbung und Hinweispflichten der Institute

§ 23 Werbung
§ 23a Sicherungseinrichtung
 

5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter, der Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Unternehmen

§ 24 Anzeigen
§ 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- und Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen
§ 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
§ 25 Monatsausweise und weitere Angaben
§ 25a Besondere organisatorische Pflichten von Instituten
§ 25b Besondere organisatorische Pflichten im grenzüberschreitenden bargeldlosen Zahlungsverkehr

5a. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen

§ 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten

6. Prüfung und Prüferbestellung

§ 27 (aufgehoben)
§ 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen
§ 29 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 30 (aufgehoben)

7. Befreiungen

§ 31 Befreiungen
 

Dritter Abschnitt
Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute

1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb

§ 32 Erlaubnis
§ 33 Versagung der Erlaubnis
§ 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaften
§ 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall
§ 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern und Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 37 Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte
§ 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung

2. Bezeichnungsschutz

§ 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"
§ 40 Bezeichnung "Sparkasse"
§ 41 Ausnahmen
§ 42 Entscheidung der Bundesanstalt
§ 43 Registervorschriften

3. Auskünfte und Prüfungen

§ 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten, Finanzholding-Gesellschaften und in die Aufsicht auf zusammengefaßter Basis einbezogenen Unternehmen
§ 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
§ 44b Prüfung der Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen

4. Maßnahmen in besonderen Fällen

§ 45 Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln oder unzureichender Liquidität
§ 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 46 Maßnahmen bei Gefahr
§ 46a Maßnahmen bei Insolvenzgefahr, Bestellung vertretungsbefugter Personen
§ 46b Insolvenzantrag
§ 46c Berechnung von Fristen
§ 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen
§ 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
§ 47 Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs
§ 48 Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs

5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten

§ 49 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 50 (weggefallen)
§ 51 Umlage und Kosten
 

Vierter Abschnitt
Besondere Vorschriften für Finanzkonglomerate

§ 51a Ermittlung eines Finanzkonglomerats; Schwellenwerte
§ 51b Feststellung eines Finanzkonglomerats
§ 51c Befreiungen
 

Fünfter Abschnitt
Sondervorschriften

§ 52 Sonderaufsicht
§ 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland
§ 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
§ 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§ 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§ 53e Zusammenarbeit mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
 

Sechster Abschnitt
Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften

§ 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
§ 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung
§ 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite
§ 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite
§ 56 Bußgeldvorschriften
§ 57 (weggefallen)
§ 58 (weggefallen)
§ 59 Geldbußen gegen Unternehmen
§ 60 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 60a Mitteilungen in Strafsachen
 

Siebenter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute
§ 62 Überleitungsbestimmungen
§ 63 (Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)
§ 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
§ 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
§ 64a Grenzen für Anlagen von bestehenden Kreditinstituten
§ 64b Kapital von bestehenden Kreditinstituten
§ 64c Übergangsregelung für aktivische Unterschiedsbeträge
§ 64d Übergangsregelung für Großkredite
§ 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
§ 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz

Beratung

Callcenter Kundenbetreuung
Telefon: 089-41 61 59 230
Telefax: 089-41 61 59 235

Kein Gutachten erforderlich. Das Gutachten wird seit 2010 für Sie kostenlos von der Bank erstellt!

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Wir gratulieren unseren Mädels.
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