Wohnungsbauprämiengesetz
Die Bauspar-Förderung nach dem Wohnungsbauprämiengesetz
| Förderhöchstbetrag auf eigene Einzahlungen |
Alleinstehende | 512 € p. a. |
| Verheiratete | 1 024 € p. a. | |
| Wohnungsbauprämie | 8,8 % p. a. | |
| max. Förderung | Alleinstehende | 45,06 € p. a. |
| Verheiratete | 90,11 € p. a. | |
| Vertragslaufzeit | 7 Jahre | |
| Einkommensgrenzen | Alleinstehende | 25 600 € p. a.* |
| Verheiratete | 51 200 € p. a.* |
* zu versteuerndes Jahreseinkommen
Ab 16 Jahren kann jeder einen Bausparvertrag abschließen und dafür die Wohnungsbauprämie beantragen, wenn die o. a. Einkommensgrenzen eingehalten werden. Auch hier ist wieder das zu versteuernde Jahreseinkommen entscheidend.
Wichtig für beide Förderungen: In beiden Fällen gelten die reduzierten Förderungen ab dem Sparjahr 2004 (Wohnungsbauprämie) bzw. ab dem VL-Anlagejahr 2004, also auch für bestehende Verträge!