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Wohnungsbauprämiengesetz

Die Bauspar-Förderung nach dem Wohnungsbauprämiengesetz

Förderhöchstbetrag auf
eigene Einzahlungen
Alleinstehende 512 € p. a.
Verheiratete 1 024 € p. a.
Wohnungsbauprämie 8,8 % p. a.
max. Förderung Alleinstehende 45,06 € p. a.
Verheiratete 90,11 € p. a.
Vertragslaufzeit 7 Jahre
Einkommensgrenzen Alleinstehende 25 600 € p. a.*
Verheiratete 51 200 € p. a.*

* zu versteuerndes Jahreseinkommen

Ab 16 Jahren kann jeder einen Bausparvertrag abschließen und dafür die Wohnungsbauprämie beantragen, wenn die o. a. Einkommensgrenzen eingehalten werden. Auch hier ist wieder das zu versteuernde Jahreseinkommen entscheidend.

Wichtig für beide Förderungen: In beiden Fällen gelten die reduzierten Förderungen ab dem Sparjahr 2004 (Wohnungsbauprämie) bzw. ab dem VL-Anlagejahr 2004, also auch für bestehende Verträge!


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