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Die Banken überprüfen neben der persönlichen Kreditwürdigkeit des Bauherrn auch, ob die Rückzahlung des Darlehens genauso aus der Immobilie abgesichert werden kann. Aus diesem Grund wird ein spezieller Beleihungswert ermittelt (siehe Teil II/ Kapitel 10). Zu diesem Zweck sind der Bank eine Reihe von Unterlagen einzureichen, die hier einer näheren Betrachtung unterzogen werden sollen.
Bautechnische Unterlagen
Brandversicherungspolice
Für bestehende Objekte ist eine Brandversicherungspolice unerlässlich, aber ebenso
wichtig für im Bau befindliche Immobilien. In beiden Fällen wird der gleitende Neuwert
versichert, das heißt, die Versicherung zahlt den Betrag, der zur aktuellen Wiederherstellung
des Gebäudes oder des Rohbaus erforderlich ist.
Amtlicher Lageplan
Der amtliche Lageplan ist eine Katasterzeichnung, die genaue Auskunft über die Lage
der Immobilie innerhalb eines eng beschriebenen Gebietes und zu den Nachbargrundstücken
gibt.
Katasterauszug
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird umgangsprachlich auch als Katasterauszug
(Liegenschaftsamt = Katasteramt) bezeichnet. Er gilt als "persönlicher Ausweis"
des Grundstücks und genießt wie das Grundbuch öffentlichen Glauben. Er enthält
die genauen Abmessungen des Grundstücks. Sollten die Größenbezeichnungen
im Grundbuch fehlerhaft sein, so gilt in diesem Fall der Katasterauszug.
Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug enthält genaue Aussagen zu den jetzigen und bisherigen Eigentümern
der Immobilie sowie etwaigen Beschränkungen (Wohnrecht, Reallast etc.)
und finanziellen Belastungen (Grundschulden und Hypotheken) (siehe Kapitel 10).
Einkommens- und Vermögensnachweise
Neben den, in aller Regel, letzten drei Gehaltsabrechnungen sollte auch der letzte Einkommenssteuerbescheid
eingereicht werden. Außerdem ist eine detaillierte Vermögensübersicht, unabhängig davon, was davon an Eigenkapital eingesetzt werden soll,
aufzustellen. Die Bank kann sich dann besser ein Gesamtbild von der Bonität des
Bauherrn machen.
Aufstellung aller Finanzierungsmittel
Zu der Finanzierungsmittelübersicht gehört die Aufstellung über Eigenkapital, das
eingesetzt werden soll, Eigenleistungen, die erbracht werden sollen, und sonstige
Fremdmittel (Bauspardarlehen, Arbeitgeberdarlehen etc.), die in die Finanzierung einfließen.
Von den sonstigen Geldgebern ist die Finanzierungszusage beizufügen.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag bzw. -entwurf ist im Falle des Kaufs einer Gebrauchtimmobilie bzw.
bei einem Kauf vom Bauträger erforderlich, um die Gesamtkosten kalkulieren sowie
etwaige Besonderheiten im Vertrag erkennen zu können (Fälligkeit der Kaufpreiszahlung).
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist erforderlich beim Erwerb einer Eigentumswohnung. Sie enthält
genaue Auskünfte über Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum in dem
Objekt sowie Sondernutzungsrechte. Darüber hinaus enthält sie den Verwaltervertrag.
Die Teilungserklärung ist für die Bildung von Wohnungsgrundbüchern unabdingbar
und somit die wichtigste Voraussetzung für den Erwerb der Wohnung.
Erbbaurechtsvertrag
Sollte die Immobilie nicht auf dem eigenen Grund und Boden erstellt werden, ist der
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages erforderlich. Dieser Vertrag gibt genau Auskunft
über die Laufzeit des Erbbaurechtes und die möglichen Restriktionen gegen den
Erbbauberechtigten (Bauherr), wenn gegen Vertragsbestandteile verstoßen wird. Er
enthält außerdem die Entschädigungsregelung bei Ablauf des Vertrages.
Kostenvoranschläge
Bei einem Bau mit Architekten sowie im Falle eines An- oder Umbaus sind die Kostenvoranschläge
oder eine Baukostenaufstellung des Architekten ebenfalls wichtig, um
die Gesamtfinanzierung kalkulieren zu können.
Bescheinigung über Erschließungsbeiträge
Zur Ermittlung, welche Erschließungskosten im Rahmen des Bau- oder Kaufvorhabens
eventuell noch auf den Bauherrn zukommen, benötigt dieser eine Bescheinigung
über die Erschließungskosten. Wichtig zu wissen: Das Grundstück mit dem
darauf stehenden Objekt haftet auch für nicht bezahlte Erschließungskosten des Verkäufers.
Gutachten
Das Gutachten wird von einem öffentlich vereidigten Sachverständigen erstellt und
ermittelt den aktuellen Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufs. Die Banken erkennen
nicht von ihnen selbst erstellte Gutachten zum Teil an, wenn diese nicht älter
als zwei Jahre sind.
Sonstige Unterlagen
Weitere Unterlagen sind u.a. Bausparunterlagen für den Fall der Tilgungsaussetzung
oder als Finanzierungsnachweis. Rückkaufswertbestätigungen der Lebensversicherungen,
falls als zusätzliche Sicherheit erforderlich.
Erforderliche Unterlagen und woher man sie bekommt
| Einkommensnachweise | Arbeitgeber/Steuerberater |
| aktueller Grundbuchauszug | Amtsgericht/Grundbuchamt |
| Lageplan oder Flurkarte | Katasteramt |
| Baugenehmigung (sofern bereits vorhanden) | Architekt/Bauträger/Bauamt |
| Bautechnische Unterlagen | |
| Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten) | Architekt/Bauträger/Verkäufer |
| Berechnung des umbauten Raumes | wie oben |
| Berechnung der Wohn- und Nutzfläche | wie oben |
| Kaufvertrag oder -entwurf | Notar/Verkäufer |
| Wertgutachten (wenn vorhanden) | Gutachter/Kunde |
| Aufstellung der Eigenleistung | Kunde/Architekt |
| Kostenvoranschlag, -aufstellung | Handwerker/Architekt |
| Teilungserklärung mit Teilungsplan bei Eigentumswohnungen | Notar/Verkäufer |
| Erbbaurechtsvertrag bei Erbbaurechten | Notar/Verkäufer/Eigentümer |
| Mietverträge bzw. Mietenverzeichnis bei vermieteten Objekten | Kunde/Verkäufer/Makler |
Je schneller und vollständiger die Bank die erforderlichen Unterlagen erhält, umso schneller erfolgt die Kreditprüfung sowie die Genehmigung und Auszahlung des Darlehens.
Callcenter Kundenbetreuung
Telefon: 089-41 61 59 230
Telefax: 089-41 61 59 235
Wir gratulieren unseren Mädels.
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