Unterlagen Bank



kostenlos und unverbindlich


Diese Seite ausdrucken
Unterlagen Bank

Welche Unterlagen benötigt die Bank?

Die Banken überprüfen neben der persönlichen Kreditwürdigkeit des Bauherrn auch, ob die Rückzahlung des Darlehens genauso aus der Immobilie abgesichert werden kann. Aus diesem Grund wird ein spezieller Beleihungswert ermittelt (siehe Teil II/ Kapitel 10). Zu diesem Zweck sind der Bank eine Reihe von Unterlagen einzureichen, die hier einer näheren Betrachtung unterzogen werden sollen.

Bautechnische Unterlagen

  • Die Bauzeichnungen (Grundriss, Querschnitt) sollten genehmigt und mit dem Bauschein versehen sein.
  • Die Baugenehmigung ist der schriftliche Genehmigungsbescheid der zuständigen Behörde für die Durchführung eines Bauvorhabens. Auch bei einer gebrauchten Immobilie sollten Sie diese unbedingt anfordern, um die Bauausführung mit der damaligen Baugenehmigung abzugleichen. Die Baugenehmigung gibt genaue Auskünfte über den baulichen Wert und die Innenausstattung der Immobilie.
  • Die Wohnflächenberechnung und Berechnung des umbauten Raumes sollte anhand der Zeichnungen bzw. bei einer Gebrauchtimmobilie durch Nachmessen überprüft werden. Gerade bei Dachwohnungen wird hier häufig zugunsten des Verkäufers gerechnet. Hier gibt es DIN-Normen, die zu beachten sind.
  • Der Abnahmeschein ist ein amtliches Protokoll über die Prüfung des Rohbaus und bestimmter Anlagen und Gebäudeteile (z. B. Kaminzug, elektrische Anlagen etc.).
  • Lichtbilder von der Immobilie sind erforderlich, wenn diese bereits besteht, im Falle eines Neubaus nach Fertigstellung des Bauvorhabens.

Brandversicherungspolice
Für bestehende Objekte ist eine Brandversicherungspolice unerlässlich, aber ebenso wichtig für im Bau befindliche Immobilien. In beiden Fällen wird der gleitende Neuwert versichert, das heißt, die Versicherung zahlt den Betrag, der zur aktuellen Wiederherstellung des Gebäudes oder des Rohbaus erforderlich ist.

Amtlicher Lageplan
Der amtliche Lageplan ist eine Katasterzeichnung, die genaue Auskunft über die Lage der Immobilie innerhalb eines eng beschriebenen Gebietes und zu den Nachbargrundstücken gibt.

Katasterauszug
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird umgangsprachlich auch als Katasterauszug (Liegenschaftsamt = Katasteramt) bezeichnet. Er gilt als "persönlicher Ausweis" des Grundstücks und genießt wie das Grundbuch öffentlichen Glauben. Er enthält die genauen Abmessungen des Grundstücks. Sollten die Größenbezeichnungen im Grundbuch fehlerhaft sein, so gilt in diesem Fall der Katasterauszug.

Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug enthält genaue Aussagen zu den jetzigen und bisherigen Eigentümern der Immobilie sowie etwaigen Beschränkungen (Wohnrecht, Reallast etc.) und finanziellen Belastungen (Grundschulden und Hypotheken) (siehe Kapitel 10).

Einkommens- und Vermögensnachweise
Neben den, in aller Regel, letzten drei Gehaltsabrechnungen sollte auch der letzte Einkommenssteuerbescheid eingereicht werden. Außerdem ist eine detaillierte Vermögensübersicht, unabhängig davon, was davon an Eigenkapital eingesetzt werden soll, aufzustellen. Die Bank kann sich dann besser ein Gesamtbild von der Bonität des Bauherrn machen.

Aufstellung aller Finanzierungsmittel
Zu der Finanzierungsmittelübersicht gehört die Aufstellung über Eigenkapital, das eingesetzt werden soll, Eigenleistungen, die erbracht werden sollen, und sonstige Fremdmittel (Bauspardarlehen, Arbeitgeberdarlehen etc.), die in die Finanzierung einfließen. Von den sonstigen Geldgebern ist die Finanzierungszusage beizufügen.

Kaufvertrag
Der Kaufvertrag bzw. -entwurf ist im Falle des Kaufs einer Gebrauchtimmobilie bzw. bei einem Kauf vom Bauträger erforderlich, um die Gesamtkosten kalkulieren sowie etwaige Besonderheiten im Vertrag erkennen zu können (Fälligkeit der Kaufpreiszahlung).

Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist erforderlich beim Erwerb einer Eigentumswohnung. Sie enthält genaue Auskünfte über Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum in dem Objekt sowie Sondernutzungsrechte. Darüber hinaus enthält sie den Verwaltervertrag. Die Teilungserklärung ist für die Bildung von Wohnungsgrundbüchern unabdingbar und somit die wichtigste Voraussetzung für den Erwerb der Wohnung.

Erbbaurechtsvertrag
Sollte die Immobilie nicht auf dem eigenen Grund und Boden erstellt werden, ist der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages erforderlich. Dieser Vertrag gibt genau Auskunft über die Laufzeit des Erbbaurechtes und die möglichen Restriktionen gegen den Erbbauberechtigten (Bauherr), wenn gegen Vertragsbestandteile verstoßen wird. Er enthält außerdem die Entschädigungsregelung bei Ablauf des Vertrages.

Kostenvoranschläge
Bei einem Bau mit Architekten sowie im Falle eines An- oder Umbaus sind die Kostenvoranschläge oder eine Baukostenaufstellung des Architekten ebenfalls wichtig, um die Gesamtfinanzierung kalkulieren zu können.

Bescheinigung über Erschließungsbeiträge
Zur Ermittlung, welche Erschließungskosten im Rahmen des Bau- oder Kaufvorhabens eventuell noch auf den Bauherrn zukommen, benötigt dieser eine Bescheinigung über die Erschließungskosten. Wichtig zu wissen: Das Grundstück mit dem darauf stehenden Objekt haftet auch für nicht bezahlte Erschließungskosten des Verkäufers.

Gutachten
Das Gutachten wird von einem öffentlich vereidigten Sachverständigen erstellt und ermittelt den aktuellen Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufs. Die Banken erkennen nicht von ihnen selbst erstellte Gutachten zum Teil an, wenn diese nicht älter als zwei Jahre sind.

Sonstige Unterlagen
Weitere Unterlagen sind u.a. Bausparunterlagen für den Fall der Tilgungsaussetzung oder als Finanzierungsnachweis. Rückkaufswertbestätigungen der Lebensversicherungen, falls als zusätzliche Sicherheit erforderlich.

Erforderliche Unterlagen und woher man sie bekommt

• Einkommensnachweise Arbeitgeber/Steuerberater
• aktueller Grundbuchauszug Amtsgericht/Grundbuchamt
• Lageplan oder Flurkarte Katasteramt
• Baugenehmigung (sofern bereits vorhanden) Architekt/Bauträger/Bauamt
• Bautechnische Unterlagen
     Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten) Architekt/Bauträger/Verkäufer
     Berechnung des umbauten Raumes wie oben
     Berechnung der Wohn- und Nutzfläche wie oben
• Kaufvertrag oder -entwurf Notar/Verkäufer
• Wertgutachten (wenn vorhanden) Gutachter/Kunde
• Aufstellung der Eigenleistung Kunde/Architekt
• Kostenvoranschlag, -aufstellung Handwerker/Architekt
• Teilungserklärung mit Teilungsplan bei Eigentumswohnungen Notar/Verkäufer
• Erbbaurechtsvertrag bei Erbbaurechten Notar/Verkäufer/Eigentümer
• Mietverträge bzw. Mietenverzeichnis bei vermieteten Objekten Kunde/Verkäufer/Makler

Je schneller und vollständiger die Bank die erforderlichen Unterlagen erhält, umso schneller erfolgt die Kreditprüfung sowie die Genehmigung und Auszahlung des Darlehens.


Beratung

Callcenter Kundenbetreuung
Telefon: 089-41 61 59 230
Telefax: 089-41 61 59 235

Kein Gutachten erforderlich. Das Gutachten wird seit 2010 für Sie kostenlos von der Bank erstellt!

Gütesiegel

Deutscher Kreditnehmer Verein e.V. Geprüfte Beratungsqualität

Wir gratulieren unseren Mädels.
Wir gratulieren unseren Mädels.

Interessantes

Günstige Baufinanzierung

Luxemburg Kredit

Privatkredit

Ratenkredit

Baufinanzierung Vergleich

Baudarlehen