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Staatliche Sparförderung

Im Rahmen der staatlichen Sparförderung gibt es zwei Förderarten:

Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2003 gibt es bei der Arbeitnehmersparzulage und bei der Wohnungsbauprämie diverse Änderungen. So sehen die einzelnen Regelungen aus:

Vermögensbildungsgesetz
Die Bauspar-Förderung nach dem Vermögensbildungsgesetz

Förderhöchstbetrag 470 € p. a.
Arbeitnehmersparzulage 9 % p. a.
max. Förderung/Jahr 43 €
Vertragslaufzeit 7 Jahre
Einkommensgrenzen Ledige 17 900 € p. a.*
Verheiratete 35 800 € p. a.*

* zu versteuerndes Jahreseinkommen

Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2004

Die Förderung von Produktivkapital wurde ebenfalls reduziert. Hier beträgt der förderfähige Höchstbetrag 400 € für Ledige und 800 € für Verheiratete, für die es künftig in den alten Bundesländern 18 % und in den neuen Bundesländern 22 % Arbeitnehmersparzulage gibt. Somit beträgt der maximale Förderbetrag in den alten Bundesländern 72 € /144 € und in den neuen Bundesländern 88 € /176 €.

Diese Förderung kann neben der Bauspar-Förderung in Höhe von 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage in Anspruch genommen werden.

Jeder, der vermögenswirksame Leistungen erhält und die o. a. Einkommensgrenzen einhält, bekommt Arbeitnehmer-Sparzulage. Bei den Einkommensgrenzen ist das zu versteuernde Jahreseinkommen maßgeblich. Dieses ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen, das durchaus höher ausfallen kann.


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