Staatliche Sparförderung
Im Rahmen der staatlichen Sparförderung gibt es zwei Förderarten:
- Vermögensbildungsgesetz und
- Wohnungsbauprämiengesetz.
Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2003 gibt es bei der Arbeitnehmersparzulage und bei der Wohnungsbauprämie diverse Änderungen. So sehen die einzelnen Regelungen aus:
Vermögensbildungsgesetz
Die Bauspar-Förderung nach dem Vermögensbildungsgesetz
| Förderhöchstbetrag | 470 € p. a. | |
| Arbeitnehmersparzulage | 9 % p. a. | |
| max. Förderung/Jahr | 43 € | |
| Vertragslaufzeit | 7 Jahre | |
| Einkommensgrenzen | Ledige | 17 900 € p. a.* |
| Verheiratete | 35 800 € p. a.* |
* zu versteuerndes Jahreseinkommen
Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2004
Die Förderung von Produktivkapital wurde ebenfalls reduziert. Hier beträgt der förderfähige Höchstbetrag 400 € für Ledige und 800 € für Verheiratete, für die es künftig in den alten Bundesländern 18 % und in den neuen Bundesländern 22 % Arbeitnehmersparzulage gibt. Somit beträgt der maximale Förderbetrag in den alten Bundesländern 72 € /144 € und in den neuen Bundesländern 88 € /176 €.
Diese Förderung kann neben der Bauspar-Förderung in Höhe von 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage in Anspruch genommen werden.
Jeder, der vermögenswirksame Leistungen erhält und die o. a. Einkommensgrenzen einhält, bekommt Arbeitnehmer-Sparzulage. Bei den Einkommensgrenzen ist das zu versteuernde Jahreseinkommen maßgeblich. Dieses ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen, das durchaus höher ausfallen kann.