Sonstige Finanzierer
Nachdem jetzt die institutionellen Finanzierer erwähnt wurden, sollte natürlich auch an die Verwandtschaft gedacht werden. Das klassische Verwandtendarlehen (also kein Geldgeschenk der Tante, sondern ein rückzahlbares Darlehen) kann in der Finanzierungsgestaltung sicherlich seinen guten Platz finden.
Häufig werden diese Darlehen mit einem Mindestzins von 4 %, fest auf die gesamte Darlehenslaufzeit, und zum Teil ohne grundbuchliche Besicherung zur Verfügung gestellt. Hierzu wird ein privatschriftlicher Darlehensvertrag mit einer festen Rückzahlungsvereinbarung auf das Konto des Darlehensgebers verfasst. Es kann sich also lohnen, ein Finanzierungsvorhaben in der Verwandtschaft bekannt zu geben.