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Selber Bauen zu 1,6% p.a.

Zunächst einmal steht der zukünftige Immobilieneigentümer vor der Frage: Baue ich ein

Was spricht wofür? Dies ist eine nur vom Bauherrn ganz individuell zu beantwortende Frage. Zum einen eine Frage der finanziellen Mittel, zum anderen eine Frage des privaten Wohnbedürfnisses. Will der Bauherr seine Immobilie mit einer oder mehreren anderen Parteien teilen? Soll das Ganze unter steuerlichen Gesichtspunkten gesehen werden? Dann kann eine Vermietung durchaus lukrativ sein. Konzentrieren wir uns hier jetzt einfach nur auf das Thema, was beim selber Bauen eines Hauses grundsätzlich alles zu beachten und zu bedenken ist.

Ganz besonders wichtig ist es, schon möglichst früh alle an einem Bau beteiligten Personen an einen Tisch zu holen, um einen reibungslosen Ablauf des Baus zu gewährleisten. Eine enge Kooperation zwischen Bauplaner und ausführenden Firmen ist nicht nur in der Bauphase, sondern bereits im Planungsstadium sinnvoll. Festgelegte Zeitabläufe für einzelne Ausführungen der Bautätigkeiten sind notwendig. Zeitfristen sollten getrost mit Sanktionen belegt werden, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.

Darüber hinaus sollte jemand mit der Gesamtkontrolle beauftragt werden und der Bauherr möglichst oft selbst auf der Baustelle vorbeischauen.

Ideal ist der Bau mit einem Generalunternehmer. Denn dann wird wie bei einem Kauf vom Bauträger nur noch das schlüsselfertige Objekt übergeben, und es können Ansprüche für einen Verzug bei der Fertigstellung vereinbart werden.

Bei einem Hausbau lässt sich Geld sparen, wenn folgende Tipps beachtet werden:

Was sollte man bedenken?

Viele Ärgernisse im fertigen Haus ließen sich bei genauer Planung vermeiden, wenn man sich über die folgenden Punkte rechtzeitig Gedanken machen würde:

Was lässt sich sonst noch vorher regeln?

Wichtig ist es auch, einen schriftlichen Bauvertrag für die einzelnen Gewerke zu fixieren. So kann man sich für die nie auszuschließenden Streitigkeiten wappnen. Mit diesem Vertrag können alle Vereinbarungen schwarz auf weiß belegt werden.

Bei der Vertragsfestlegung sollte Folgendes unbedingt beachtet werden:

Eine besondere Form beim Eigentum ist das Erbbaurecht. Es ist das vererbbare Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und dessen Eigentümer zu sein. Ein Erbbaurecht setzt den Grundsatz außer Kraft, dass der Eigentümer des Grundstücks auch der Eigentümer des Gebäudes ist

Ein auf Grund des Erbbaurechtes errichtetes Gebäude ist nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und dem Eigentümer des Gebäudes wird ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen. Das Erbbaurecht gilt i. d. R. für 99 Jahre und ist ein sogenanntes grundstücksgleiches Recht.

Die Rechte am Grund und Boden einerseits und dem darauf errichteten Gebäude andererseits sind grundbuchrechtlich wie folgt zu unterscheiden:


Selber Bauen

Kauf vom Bauträger

Wer sich den Stress ersparen möchte, den das "selber Bauen" zweifellos manchmal mit sich bringt, kann einen Neubau - sowohl als Ein- oder Mehrfamilienhaus oder auch als Eigentumswohnung - von einem Bauträger kaufen. Darunter muss die Individualität nicht leiden, denn bei den von dem Bauträger angebotenen Objekten können durchaus die persönlichen Wünsche berücksichtigt werden. Auf dieses Thema wird im Kapitel 2 noch detailliert eingegangen.

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