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Für viele Familien ist die Fremdkapitalbelastung so hoch, dass sie sie allein nicht tragen könnten. Eine eigene Immobilie wäre also unerschwinglich. Hier hilft der Staat, neben den bereits erwähnten Zulagen und unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, noch mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln.
Die einzelnen von den Ländern angebotenen Programme zur Förderung des Wohnungsbaues sind bei diesen direkt zu erfragen.
| Auskunfts- und meist auch Antragsstelle in den einzelnen Bundesländern: | |
| Baden-Württemberg | Bürgermeisterämter |
| Bayern | Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter oder kreisfreie Städte) |
| Berlin | Investitionsbank Berlin |
| Brandenburg | Kreis- oder Stadtverwaltungen |
| Bremen | Amt für Wohnung und Städtebauförderung (Stadt Bremen), Amt für Bauförderung des Magistrats der Stadt Bremerhaven (für die Stadt Bremerhaven) |
| Hamburg | Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt |
| Hessen | Magistrat bzw. Kreisausschüsse |
| Mecklenburg-Vorpommern | Gemeinden, Kreise oder kreisfreie Städte |
| Niedersachsen | Landkreise, kreisfreie Städte |
| Nordrhein-Westfalen | Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte |
| Rheinland-Pfalz | Landratsämter, Gemeinden und Stadtverwaltungen |
| Saarland | Bestimmte zugelassene Kreditinstitute |
| Sachsen | Gemeinden und Landratsämter oder kreisfreie Städte |
| Sachsen-Anhalt | Kreis- oder Stadtverwaltungen |
| Schleswig-Holstein | Landräte, Oberbürgermeister |
| Thüringen | Landratsämter oder kreisfreie Städte |
Wenn ein Bauherr trotz aller erhaltenen günstigen Kredite und Zuschüsse die monatliche Belastung nicht mehr tragen kann, ist die Beantragung eines Lastenzuschusses beim Wohngeldamt möglich.
Die Berechnung des Lastenzuschusses ähnelt der Wohngeldberechnung für Mieter.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig
Anträge gibt es bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen und den Landratsämtern.
Callcenter Kundenbetreuung
Telefon: 089-41 61 59 230
Telefax: 089-41 61 59 235
Wir gratulieren unseren Mädels.
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