Immobilien Kauf über einen Makler
Beim Erwerb eines Objektes über einen Makler gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Interessent findet das von einem Makler angebotene Objekt in der Zeitung;
- der Interessent schaltet selbst einen Makler ein, der für ihn ein geeignetes Objekt sucht.
Hier soll es um den zweiten Fall gehen, da Makler einen detaillierten Marktüberblick haben und nach einer genauen Bedarfsanalyse beim Interessenten gezielt geeignete Objekte suchen können. Häufig wird der Makler nicht nur zum Suchen der passenden Immobilie genutzt, sondern auch als Helfer beim Kaufvertrag. Der Makler vereinbart den Termin für Käufer und Verkäufer beim Notar und berät u. a. vorab beide Parteien bei der Gestaltung des Kaufvertrags.
Ein Vertrag mit einem Makler sollte selbstverständlich schriftlich geschlossen werden und alle Punkte enthalten, mit denen der Makler beauftragt wird und für die das spätere Honorar zu zahlen ist. Ebenso enthält der Maklervertrag die Höhe der zu zahlenden Maklerprovision und, falls es nicht zu einem Kaufvertrag kommt, die evtl. vom Auftraggeber zu zahlenden Auslagen des Maklers für die Objektsuche.
Die Maklerprovision fällt nur im Erfolgsfall an und liegt je nach Region zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gelegentlich teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision.