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Hypothek

In älteren Grundbüchern findet sich heute noch die Eintragung einer Hypothek. Sie ist allerdings durch die Einführung der Grundschuld in den 50er-Jahren in Deutschland etwas aus der Mode gekommen. Dies liegt daran, dass die Hypothek streng an die vorhandene Forderung gebunden ist (Akzessorietät der Hypothek).

In Klartext bedeutet das, nimmt der Umfang der Forderung ab, nimmt auch der Haftungsumfang der dazu gehörenden Hypothek und damit verbunden die Sicherheit ab.

Aufnahme eines Darlehens über 200 000 € mit gleichzeitiger Absicherung durch eine Hypothek im Grundbuch über den gleichen Betrag. Werden jetzt im Laufe der Jahre 50 000 € zurückgezahlt, so haftet das Grundstück nur noch für 150 000 €. Dies ist soweit nicht verwunderlich und korrekt. Sollte jetzt jedoch der Eigentümer der Immobilie beabsichtigen, bei seiner Bank einen neuen Kredit über 50 000 € zu beantragen, da er am Haus einige Umbaumaßnahmen vornehmen möchte, so geht dies nur mit der Absicherung durch eine neue Hypothek über 50 000 €. Die bereits im Grundbuch eingetragene Hypothek über 200 000 € kann nicht erneut in Anspruch genommen werden.

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