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Bausparen ist ein bedeutender Faktor der Wohnungsversorgung, der Eigentumsbildung und der persönlichen Altersvorsorge.
Was auch immer in den letzten Jahren das Bausparen an Änderungen erfahren hat, die Grundidee des Bausparens blieb immer unverändert: Der typische Vorzug des Bausparens ist die Kombination des systematischen Ansparens von Eigenkapital mit einem niedrig verzinslichen, zinsstabilen Bauspardarlehen in der Finanzierungsphase. Besonders hervorzuheben ist natürlich die nachrangige Absicherung im Grundbuch, die anderen Finanzierern genügend Raum für weitere Darlehen lässt.
Die einzelnen Vorteile des Bausparens im Überblick
Der Grundgedanke des Bausparens
Die Funktionsweise des Bausparens kann mit folgendem stark vereinfachten Beispiel
erläutert werden:
Zehn Bauinteressenten möchten sparen, um in angemessener Zeit Wohneigentum zum Preis von 1 000 Geldeinheiten (GE) zu erwerben. Angenommen, jeder der Bauwilligen spart pro Jahr ein Zehntel, also 100 GE, des erforderlichen Kapitals in einem eigenen Topf, so kann jeder der Zehn sein Ziel, ein Haus zu kaufen oder zu bauen, erst in zehn Jahren realisieren. Schließen sich die Zehn aber zusammen, so steht das Kapital für das erste Haus bereits nach einem Jahr zur Verfügung. Einer der Zehn kann mit seinen 100 GE als Eigenkapital und 900 GE als Darlehen also bereits nach dem ersten Jahr bauen.
Nach dem zweiten Jahr zahlen neun der Interessenten ihren Sparbeitrag in Höhe von 100 GE, der Zehnte tilgt mit 100 GE das beanspruchte Darlehen, so dass wieder 1 000 GE für ein zweites Haus zur Verfügung stehen. In gleicher Weise erhalten die weiteren Interessenten nach den folgenden Jahren ihre Darlehen, bis alle zehn ihren Immobilienwunsch realisiert haben.
Statt zehn Jahre warten die Zehn also im Durchschnitt nur noch 5,5 Jahre bis zu ihrem Ziel.
Und so funktioniert Bausparen für den Einzelnen:
Für die Reihenfolge der Zuteilung errechnet die Bausparkasse aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparer eine Bewertungszahl. Die Bausparer mit der höchsten Bewertungszahl haben jeweils als erste Anspruch auf Zuteilung der Bausparsumme.
Die Zuteilung erfolgt in aller Regel, sobald die Mindestansparsumme erreicht ist oder kurze Zeit danach. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Höhe der Finanzierungsmittel ab, über die die Bausparkasse jeweils verfügt. Die Finanzierungsmittel setzen sich zusammen aus Sparbeiträgen, Tilgungsleistungen aus gewährten Darlehen, Guthabenzinsen und Wohnungsbauprämien.
Nicht nur das Wohneigentum soll persönlichen Vorstellungen entsprechen auch der Weg dorthin sollte individuell und flexibel gestaltet werden. Dazu bieten die Bausparkassen verschiedene Tariftypen an, mit denen sie den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung tragen.
Flexible Wege zum individuellen Heim: Die Wahl des Tarifs
Die Bausparkassen bieten eine Vielfalt von Tarifen an. Damit hat der Bausparer die
Chance, den für ihn passenden Tarif auszuwählen. Maßgebend für seine Entscheidung
dürften die gewünschte Finanzierung und der beabsichtigte Sparplan sein. Alle Bausparverträge
werden nach Tarifen abgeschlossen. Dadurch wird die Abwicklung des
Bausparvertrags nach einheitlichen Regeln garantiert. Von den Ordnungsprinzipien
darf die Bausparkasse weder zu Gunsten noch zu Lasten des Bausparers abweichen.
Worauf kommt es an?
Die Tarifwahl sollte davon abhängig gemacht werden,
Bei allen Tariftypen kann der Bausparer seinen Vertrag flexibel nutzen:
Mit Abschluss des Bausparvertrags ist eine Abschlussgebühr fällig. Sie beträgt in der Regel 1 % oder 1,6 % der Bausparsumme und dient zur Deckung der Abschlusskosten.
Die Abschlussgebühr kann sofort in einem Betrag bezahlt werden. Sie kann auch mit den ersten Sparbeiträgen verrechnet werden.
Bauspardarlehen sind allgemein für "wohnungswirtschaftliche Zwecke" zu verwenden und bieten damit eine breite Palette von Einsatzmöglichkeiten:
Bausparverträge - einschließlich des Anspruchs auf Bauspardarlehen - können darüber hinaus an Verwandte übertragen werden.
Die Zuteilung des Bausparvertrages
Erreicht der Bausparer das vereinbarte Vertragsziel auf Zuteilung des Bauspardarlehens,
stellt die Bausparkasse dem Bausparer die Bausparsumme (angespartes
Guthaben plus Darlehen) bereit. Ein Anspruch auf Zuteilung besteht, wenn
Für die Zuteilung gelten folgende Voraussetzungen:
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten bei nicht zugeteilten Verträgen
Trifft der Finanzierungsbedarf des Bausparers und die Auszahlung des Bauspardarlehens
zeitlich zusammen, so ist das sicherlich der Idealfall. Da die Bausparkassen
aber keine Zusagen über den Zuteilungszeitpunkt machen dürfen, entsteht für den
Kunden ein Unsicherheitsfaktor bei der Planung seiner Baufinanzierung.
Um diese mögliche zeitliche Differenz zwischen Bedarfszeitpunkt und Darlehensauszahlung zu überbrücken, haben die Bausparkassen Instrumente entwickelt, die diese Unsicherheit für den Bausparer beseitigen und es ihm ermöglichen, auch Verträge in die Finanzierung einzubeziehen, die noch nicht oder nur teilbespart sind.
Dabei sind grundsätzlich drei Varianten möglich:
Gemeinsam ist den Finanzierungsmodellen der Zwischen- und Vorfinanzierung, dass ein eigener Vertrag - zusätzlich zum Bausparvertrag - erforderlich ist und dass sich die Konditionen - anders als die des Bausparvertrages - an denen des Kapitalmarktes orientieren. Vorteil dieser Instrumente ist, dass der Bauherr keine zusätzlichen Belastungen durch Tilgungsbeiträge erfährt: Das Darlehen wird durch den Bausparvertrag, bzw. das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen, getilgt.
Zwischenfinanzierung eines vorhandenen, besparten Bausparvertrages
Hat der Bausparer bereits sein Mindestguthaben angespart, die übrigen Voraussetzungen
für die Zuteilung (z. B. Bewertungszahl) jedoch noch nicht erfüllt, so kann er
seinen Bausparvertrag zwischenfinanzieren. Meist handelt es sich bei Zwischenkrediten
- anders als bei Vorausdarlehen - um kurzfristige Darlehen, da nur wenige Monate
bis zur Zuteilung überbrückt werden müssen. Laufzeiten von mehreren Jahren
treten nur bei Sofortauffüllern auf, also bei Bausparverträgen, deren Mindestansparsummen
gleich zu Beginn des Vertrages eingezahlt werden.
Der Bausparer zahlt dabei bis zur Zuteilung nur die Zinsen für den Zwischenkredit. Der Bausparvertrag bleibt bestehen, bis die Wartezeit erfüllt oder die Bewertungszahl erreicht ist. Wird der Vertrag zugeteilt, so löst der Kunde den Zwischenkredit mit dem Guthaben und dem Darlehen aus dem Bausparvertrag ab. Nun besteht seine Belastung aus den Zinsen und der Tilgung für das Bauspardarlehen.
Vertragsänderungen und Vorfinanzierung bei Bausparverträgen ohne Mindestansparung
In vielen Fällen besteht bereits ein Bausparvertrag, dieser ist aber nur zum Teil bespart.
Für den Bausparer stellt sich nun die Frage, wie er diesen teilbesparten Vertrag
in eine Finanzierung einbeziehen kann.
Neben der Vorfinanzierung, bei der der Bausparer - ähnlich wie beim Zwischenkredit - ein Darlehen in Höhe des Bausparvertrages aufnimmt, besteht die Möglichkeit, den Vertrag so zu ändern, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens erfüllt werden.
Die Darlehensphase
Nach der Zuteilung erhält der Bausparer sein Guthaben sowie das Darlehen zu dem
über die gesamte Laufzeit konstanten Zinssatz.
Das Darlehen muss mit einer fest vorgegebenen Rate zurückgezahlt werden. In dem monatlichen Tilgungsbetrag ist neben den Zinskosten auch die Tilgung enthalten. Je nach Tarif ist das Bauspardarlehen nach etwa sechs, spätestens jedoch nach 17 Jahren getilgt. Im Regelfall liegt die Tilgungszeit bei etwa acht bis neun Jahren.
Die Höhe des Tilgungsbeitrages hängt von der Höhe der Bausparsumme ab. Die Bausparkassen verlangen bei den Standardtarifen 0,6 Prozent der Bausparsumme, also bei 100 000 € Bausparsumme 600 € je Monat. Sondertilgungen können jederzeit erbracht werden.
Die bei Bausparkassen übliche Berechnungsregel, den "Tilgungsbeitrag" für die gesamte Bausparsumme zu erheben, führt bei vielen Bausparern beim Abschluss des Vertrages erst einmal zu einer Verunsicherung. Warum muss ich Tilgung für etwas bezahlen, was ich teilweise auch mit angespart habe? Dies ist natürlich nicht so. Die Berechnung des sogenannten Tilgungsbeitrags (nicht Tilgungssatz wie bei Immobiliendarlehen der Banken) wird auf die Bausparsumme berechnet. Der Tilgungsbeitrag setzt sich zusammen aus Zins und Tilgung. Dazu folgendes Beispiel:
Ein Bausparer schließt einen Vertrag über eine Bausparsumme von 100 000 € ab. Der Zinssatz für das spätere Bauspardarlehen beträgt 4,5 %, und der Tilgungsbeitrag wird mit 0,6 % der Bausparsumme oder 6 € pro 1 000 € Bausparsumme "monatlich" angegeben. Der Vertrag wird zuteilungsreif, wenn 40 % der Bausparsumme, also 40 000 € angespart sind.
Für unseren Bausparer heißt das nun bei der Auszahlung der Summe:
| 40 000 € | angespartes Guthaben | ||
| 60 000 € | Bauspardarlehen |
Bei der Rückzahlung des Darlehens bedeutet dies für ihn einen monatlichen Tilgungsbeitrag von 600 €.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
| Zinsen | 4,5 % | p.a. aus 60 000 € = | monatlich 225 € |
| 600 € | Tilgungsbeitrag | ||
| ./. | 225 € | Zinszahlung | |
| = | Tilgungsanteil im ersten Monat | 375 € |
Das entspricht einem anfänglichen Tilgungssatz von 7,5 % p.a.
Da es sich bei dieser Darlehensvariante auch um ein Annuitätendarlehen handelt, nimmt der Tilgungsanteil in den nächsten Monaten um die ersparten Zinsen zu. Aus dieser Berechnungsregel ergibt sich die schnelle Tilgung von Bauspardarlehen im Vergleich zu herkömmlichen Immobilienfinanzierungen der Banken.
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Wir gratulieren unseren Mädels.
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