Einheitswert
Hierbei handelt es sich um einen rein steuerlichen Wert. Er wird für die Ermittlung der Höhe der Grundsteuer benötigt.
Den Wert setzt das zuständige Finanzamt für alle Grundstücke fest und erteilt darüber einen Bescheid, den sogenannten Einheitswertbescheid. Zum Begriff Grundstücke zählen:
- Grund und Boden sowie darauf errichtete Gebäude, sonstige Bestandteile und das Zubehör,
- das Erbbaurecht,
- Wohnungs- und Teileigentum, Wohnungs- und Teilerbbaurecht.
Besonders zu unterscheiden sind bebaute und unbebaute Grundstücke.