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Welche Eigenmittel hat der Bauherr?

Bei den vorhandenen Eigenmitteln ist ein Kassensturz unerlässlich. Zuerst einmal sollten alle vorhandenen Eigenmittel genauestens aufgelistet werden, unabhängig davon, ob sie in die Finanzierung einfließen sollen oder nicht (z. B. Kindersparbücher, Rücklagen für Notfälle etc.). Dies ist wichtig, um sich einen genauen Überblick über die finanzielle Situation zu verschaffen und evtl. beruhigend feststellen zu können, dass noch eine Reserve vorhanden ist. Hierbei dürfen aber bestehende Verpflichtungen wie Ratenkredite oder Dispo-Kredite nicht vergessen werden. Diese sind abzuziehen. Jetzt wird die Entscheidung getroffen, wieviel und was davon eingesetzt werden soll.

Ermittlung des verfügbaren Eigenkapitals
Barmittel (Girokonto-Guthaben)
+ Sparguthaben, Sparbriefe und Termingelder
+ Wertpapiervermögen (Aktien, Investmentfonds etc.)
+ Immobilienvermögen, wenn es veräußert wird
+ sonstiges Eigenkapital (Edelmetall, Gemälde etc.)
+ Bausparguthaben aus zuteilungsreifem Bausparvertrag
+ bezahltes Grundstück, das bebaut werden soll
+ weiteres Immobilienvermögen ./. Belastung
+ Rückkaufswerte aus vorhandenen Lebensversicherungen (falls diese aufgelöst werden)*
+ Geldgeschenke von Verwandten
+ Steuerrückerstattungsansprüche
+ mögliche Eigenleistungen
= vorhandenes Eigenkapital
./. nicht einzusetzende Vermögensreserve
= für die Finanzierung verfügbares Eigenkapital


* Achtung bei Auflösung von Lebensversicherungen! Verlust der steuerfreien Gewinnanteile, wenn die LV weniger als 12 Jahre gelaufen ist.

Unbedingt darauf achten, dass

  1. die geplanten Finanzierungsmittel auch zur Verfügung stehen (Laufzeiten, Kündigungsfristen, Verkauf von Immobilien etc. berücksichtigen);
  2. die Eigenleistungen auch realistisch eingeplant werden.

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