Disagio
Das Disagio (Auszahlungskursverlust) stellt eine Zinsvorauszahlung für die Dauer des vereinbarten Zinsbindungszeitraumes dar. Ein Disagio bewirkt:
- die Reduzierung des Nominalzinssatzes und damit eine geringere monatliche Belastung,
- die Reduzierung des Nominalzinssatzes und dadurch Möglichkeit der Vereinbarung eines höheren Tilgungssatzes und ggf.
- eine steuerliche Absetzbarkeit des Disagios bei einem Kapitalanleger.
Auf gar keinen Fall darf ein Disagio dazu dienen, die monatliche Belastung eines Darlehens zu senken, wenn dieses sonst nicht tragbar wäre.
Ein Baufinanzierer sollte immer eine Belastung von mindestens 9 % Annuität (bestehend aus 8 % Zinsanteil und 1 % Tilgung) tragen können.
Sollte das Eigenkapital zur Zahlung des Disagios nicht ausreichen bzw. würde durch den Abzug des Disagios eine Finanzierungslücke entstehen, so kann das Disagio mitfinanziert werden.
| Finanzierungsbedarf | 200 000 € | |
| Auszahlungskurs | 96 % | = Disagio 4 % |
| Auszahlungsbetrag | 192 000 € | = Finanzierungslücke 8 000 €; Eigenkapital bereits komplett eingesetzt |
Umrechnungsformel zur Mitfinanzierung des Disagios:
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Abgerundet würden in diesem Fall 208 000 € als Darlehen zur Verfügung gestellt werden, was bei einem Auszahlungskurs von 96 % ca. 200 000 € Finanzierungsbedarf entspricht.