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Dies ist der von der Versicherungsgesellschaft ermittelte Wert, der für eine Schadensregulierung von Bedeutung ist. Er ist bei Brand-, Sturm-, Blitz- oder Wasserschäden maßgebend für die Ermittlung der Schadenshöhe.
Hier ist die Ausgangsbasis ein Wert für den umbauten Raum aus dem Jahr 1913. Dies gilt auch für Neubauten. Damit dieser - sicherlich auf den ersten Blick etwas antiquiert wirkende - Wert auf heutige Kostenverhältnisse angewendet werden kann, gibt es einen Brandversicherungsindex (Baukostenrichtzahl), der ihn auf heutige Verhältnisse anpasst.
Preise für den Kubikmeter umbauten Raum aus dem Jahr 1913 z. B. für Einfamilienhäuser: 22 - 24 Mark (der so ermittelte Wert wird dann auf € umgerechnet).
Ermittlung der Haftungssumme im Schadensfall:
| Stammversicherungssumme (Basiswert 1913) |
x | Baukostenrichtzahl (Index im Jahr 2002) |
= | Haftsumme |
Die Baukostenrichtzahl ist nicht identisch mit dem Baupreisindex. Sie wird regelmäßig von den Versicherungen herausgegeben. Sie liegt meist über dem Baupreisindex des Bundesgebietes, um Verteuerungen während der Schadensregulierung auszugleichen.
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