Abtretung von Grundpfandrechten
Eine Grundschuld oder Hypothek kann jederzeit mit Zustimmung des Grundstückseigentümers an eine andere Bank oder eine Person/Firma abgetreten werden.
Diese Abtretung kann z. B. erforderlich werden, wenn der Bauherr/Käufer zum Ende der Zinsfestschreibung sein Darlehen durch eine andere Bank mit günstigeren Konditionen ablösen lassen möchte. Eine Löschung der Grundschuld/Hypothek sowie die anschließende Neueintragung für die neue Bank würde nur zusätzliche Kosten verursachen, die durch die Möglichkeit der Abtretung gespart werden können.
Eine Abtretung kann privatschriftlich oder in notarieller Form erfolgen. Soll die Abtretung jedoch im Grundbuch eingetragen werden, dann ist die notarielle Beglaubigung erforderlich. Wurde gleichzeitig auch ein Grundschuld-/Hypothekenbrief ausgehändigt, dann muss dieser selbstverständlich mit übergeben werden.