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Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure

Teil XIII Vermessungstechnische Leistungen

AIHonO § 97b Leistungsbild Entwurfsvermessung

(1) Das Leistungsbild Entwurfsvermessung umfaßt die terrestrischen und photogrammetrischen Vermessungsleistungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6 zusammengefaßt. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 99 bewertet.

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                                             Bewertung der
                                            Grundleistungen
                                               in v. H.
                                             der Honorare
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1. Grundlagenermittlung 3
2. Geodätisches Festpunktfeld 15
3. Vermessungstechnische Lage- und
   Höhenpläne 52
4. Absteckungsunterlagen 15
5. Absteckung für Entwurf 5
6. Geländeschnitte 10
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
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       Grundleistungen I Besondere Leistungen
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1. Grundlagenermittlung I
   Einholen von Informationen und I Schriftliches Einholen von
   Beschaffen von Unterlagen über die I Genehmigungen zum Betreten von
   Örtlichkeit und das geplante Objekt I Grundstücken, zum Befahren von
   Beschaffen vermessungstechnischer I Gewässern und für anordnungsbedürftige
   Unterlagen I Verkehrssicherungsmaßnahmen
   Ortsbesichtigung I
   Ermitteln des Leistungsumfangs in I
   Abhängigkeit von den I
   Genauigkeitsanforderungen und dem I
   Schwierigkeitsgrad I
2. Geodätisches Festpunktfeld I
   Erkunden und Vermarken von Lage- I Netzanalyse und Meßprogramm für
   und Höhenpunkten I Grundnetze hoher Genauigkeit
   Erstellen von Punktbeschreibungen I Vermarken bei besonderen Anforderungen
   und Einmessungsskizzen I Bau von Festpunkten und Signalen
   Messungen zum Bestimmen der Fest- I
   und Paßpunkte I
   Auswerten der Messungen und I
   Erstellen des Koordinaten- und I
   Höhenverzeichnisses I
3. Vermessungstechnische Lage- und I
   Höhenpläne I
   Topographisch/Morphologische I Orten und Aufmessen des unterirdischen
   Geländeaufnahme I Bestandes
   (terrestrisch/photogrammetrisch) I Vermessungsarbeiten Untertage, unter
   einschließlich Erfassen von I Wasser oder bei Nacht
   Zwangspunkten I Maßnahmen für umfangreiche
   Auswerten der Messungen/Luftbilder I anordnungsbedürftige Verkehrssicherung
   Erstellen von Plänen mit Darstellen I Detailliertes Aufnehmen bestehender
   der Situation im Planungsbereich I Objekte und Anlagen außerhalb normaler
   einschließlich der Einarbeitung I topographischer Aufnahmen wie zum
   der Katasterinformation I Beispiel Fassaden und Innenräume
   Darstellen der Höhen in Punkt-, I von Gebäuden
   Raster- oder Schichtlinienform I Eintragen von Eigentümerangaben
   Erstellen eines digitalen I Darstellen in verschiedenen Maßstäben
   Geländemodells I Aufnahmen über den Planungsbereich
   Graphisches Übernehmen von Kanälen, I hinaus
   Leitungen, Kabeln und I Ausarbeiten der Lagepläne entsprechend
   unterirdischen Bauwerken aus I der rechtlichen Bedingungen für
   vorhandenen Unterlagen I behördliche Genehmigungsverfahren
   Eintragen der bestehenden I Erfassen von Baumkronen
   öffentlich-rechtlichen I
   Festsetzungen I
   Liefern aller Meßdaten in digitaler I
   Form I
4. Absteckungsunterlagen I
   Berechnen der Detailgeometrie I Durchführen von
   anhand des Entwurfes und Erstellen I Optimierungsberechnungen im Rahmen
   von Absteckungsunterlagen I der Baugeometrie (Flächennutzung,
                                       I Abstandflächen, Fahrbahndecken)
5. Absteckung für den Entwurf I
   Übertragen der Leitlinie I
   linienhafter Objekte in die I
   Örtlichkeit I
   Übertragen der Projektgeometrie I
   in die Örtlichkeit für I
   Erörterungsverfahren I
6. Geländeschnitte I
   Ermitteln und Darstellen von I
   Längs- und Querprofilen aus I
   terrestrischen/photogrammetrischen I
   Aufnahmen I
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