Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Teil XIII Vermessungstechnische Leistungen
AIHonO § 97b Leistungsbild Entwurfsvermessung
(1) Das Leistungsbild Entwurfsvermessung umfaßt die terrestrischen und photogrammetrischen Vermessungsleistungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6 zusammengefaßt. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 99 bewertet.
--------------------------------------------------------------------⇐ Inhaltsübersicht
Bewertung der
Grundleistungen
in v. H.
der Honorare
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1. Grundlagenermittlung 3
2. Geodätisches Festpunktfeld 15
3. Vermessungstechnische Lage- und
Höhenpläne 52
4. Absteckungsunterlagen 15
5. Absteckung für Entwurf 5
6. Geländeschnitte 10
(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:
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Grundleistungen I Besondere Leistungen
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1. Grundlagenermittlung I
Einholen von Informationen und I Schriftliches Einholen von
Beschaffen von Unterlagen über die I Genehmigungen zum Betreten von
Örtlichkeit und das geplante Objekt I Grundstücken, zum Befahren von
Beschaffen vermessungstechnischer I Gewässern und für anordnungsbedürftige
Unterlagen I Verkehrssicherungsmaßnahmen
Ortsbesichtigung I
Ermitteln des Leistungsumfangs in I
Abhängigkeit von den I
Genauigkeitsanforderungen und dem I
Schwierigkeitsgrad I
2. Geodätisches Festpunktfeld I
Erkunden und Vermarken von Lage- I Netzanalyse und Meßprogramm für
und Höhenpunkten I Grundnetze hoher Genauigkeit
Erstellen von Punktbeschreibungen I Vermarken bei besonderen Anforderungen
und Einmessungsskizzen I Bau von Festpunkten und Signalen
Messungen zum Bestimmen der Fest- I
und Paßpunkte I
Auswerten der Messungen und I
Erstellen des Koordinaten- und I
Höhenverzeichnisses I
3. Vermessungstechnische Lage- und I
Höhenpläne I
Topographisch/Morphologische I Orten und Aufmessen des unterirdischen
Geländeaufnahme I Bestandes
(terrestrisch/photogrammetrisch) I Vermessungsarbeiten Untertage, unter
einschließlich Erfassen von I Wasser oder bei Nacht
Zwangspunkten I Maßnahmen für umfangreiche
Auswerten der Messungen/Luftbilder I anordnungsbedürftige Verkehrssicherung
Erstellen von Plänen mit Darstellen I Detailliertes Aufnehmen bestehender
der Situation im Planungsbereich I Objekte und Anlagen außerhalb normaler
einschließlich der Einarbeitung I topographischer Aufnahmen wie zum
der Katasterinformation I Beispiel Fassaden und Innenräume
Darstellen der Höhen in Punkt-, I von Gebäuden
Raster- oder Schichtlinienform I Eintragen von Eigentümerangaben
Erstellen eines digitalen I Darstellen in verschiedenen Maßstäben
Geländemodells I Aufnahmen über den Planungsbereich
Graphisches Übernehmen von Kanälen, I hinaus
Leitungen, Kabeln und I Ausarbeiten der Lagepläne entsprechend
unterirdischen Bauwerken aus I der rechtlichen Bedingungen für
vorhandenen Unterlagen I behördliche Genehmigungsverfahren
Eintragen der bestehenden I Erfassen von Baumkronen
öffentlich-rechtlichen I
Festsetzungen I
Liefern aller Meßdaten in digitaler I
Form I
4. Absteckungsunterlagen I
Berechnen der Detailgeometrie I Durchführen von
anhand des Entwurfes und Erstellen I Optimierungsberechnungen im Rahmen
von Absteckungsunterlagen I der Baugeometrie (Flächennutzung,
I Abstandflächen, Fahrbahndecken)
5. Absteckung für den Entwurf I
Übertragen der Leitlinie I
linienhafter Objekte in die I
Örtlichkeit I
Übertragen der Projektgeometrie I
in die Örtlichkeit für I
Erörterungsverfahren I
6. Geländeschnitte I
Ermitteln und Darstellen von I
Längs- und Querprofilen aus I
terrestrischen/photogrammetrischen I
Aufnahmen I
⇐ 97a Honorarzonen für Leistungen bei der Entwurfsvermessung
⇒ 98 Grundlagen des Honorars bei der Bauvermessung