günstige Baufinanzierung


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günstige Baufinanzierung




AIHonO § 3 Begriffsbestimmungen

Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure

Teil I Allgemeine Vorschriften

AIHonO § 3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1. Objekte sind Gebäude, sonstige Bauwerke, Anlagen, Freianlagen und
    raumbildende Ausbauten.
2. Neubauten und Neuanlagen sind neu zu errichtende oder neu herzustellende
    Objekte.
3. Wiederaufbauten sind die Wiederherstellung zerstörter Objekte auf
    vorhandenen Bau- oder Anlageteilen. Sie gelten als Neubauten, sofern eine
    neue Planung erforderlich ist.
4. Erweiterungsbauten sind Ergänzungen eines vorhandenen Objekts, zum
    Beispiel durch Aufstockung oder Anbau.
5. Umbauten sind Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen
    Eingriffen in Konstruktion oder Bestand.
6. Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des
    Gebrauchswertes eines Objekts, soweit sie nicht unter die Nummern 4, 5
    oder 10 fallen, jedoch einschließlich der durch diese Maßnahmen
    verursachten Instandsetzungen.
7. Raumbildende Ausbauten sind die innere Gestaltung oder Erstellung von
    Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in Bestand oder Konstruktion. Sie
    können im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 2 bis 6 anfallen.
8. Einrichtungsgegenstände sind nach Einzelplanung angefertigte nicht
    serienmäßig bezogene Gegenstände, die keine wesentlichen Bestandteile des
    Objekts sind.
9. Integrierte Werbeanlagen sind der Werbung an Bauwerken dienende Anlagen,
    die fest mit dem Bauwerk verbunden sind und es gestalterisch beeinflussen.
10. Instandsetzungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum
    bestimmungsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustandes) eines
    Objekts, soweit sie nicht unter Nummer 3 fallen oder durch Maßnahmen nach
    Nummer 6 verursacht sind.
11. Instandhaltungen sind Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines
    Objekts.
12. Freianlagen sind planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume sowie
    entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in
    Bauwerken.

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