Aktuelle Seite: Themen | HOAI Inhalt | Objektliste für raumbildende Ausbauten | § 14b Objektliste für raumbildende Ausbauten
Nachstehende raumbildende Ausbauten werden nach Maßgabe der in § 14a genannten Merkmale in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:
1. Honorarzone I:⇐ Inhaltsübersicht
Innere Verkehrsflächen, offene Pausen-, Spiel- und Liegehallen, einfachste
Innenräume für vorübergehende Nutzung;
2. Honorarzone II:
Einfache Wohn-, Aufenthalts- und Büroräume, Werkstätten;
Verkaufslager, Nebenräume in Sportanlagen, einfache Verkaufskioske;
Innenräume, die unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und
Ausstattungsgegenständen einfacher Qualität gestaltet werden;
3. Honorarzone III:
Aufenthalts-, Büro-, Freizeit-, Gaststätten-, Gruppen-, Wohn-, Sozial-,
Versammlungs- und Verkaufsräume, Kantinen sowie Hotel-, Kranken-,
Klassenzimmer und Bäder mit durchschnittlichem Ausbau, durchschnittlicher
Ausstattung oder durchschnittlicher technischer Einrichtung;
Messestände bei Verwendung von System- oder Modulbauteilen;
Innenräume mit durchschnittlicher Gestaltung, die zum überwiegenden Teil
unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und
Ausstattungsgegenständen gestaltet werden;
4. Honorarzone IV:
Wohn-, Aufenthalts-, Behandlungs-, Verkaufs-, Arbeits-, Bibliotheks-,
Sitzungs-, Gesellschafts-, Gaststätten-, Vortragsräume, Hörsäle,
Ausstellungen, Messestände, Fachgeschäfte, soweit nicht in Honorarzone II
oder III erwähnt;
Empfangs- und Schalterhallen mit überdurchschnittlichem Ausbau, gehobener
Ausstattung oder überdurchschnittlichen technischen Einrichtungen, zum
Beispiel in Krankenhäusern, Hotels, Banken, Kaufhäusern, Einkaufszentren
oder Rathäusern;
Parlaments- und Gerichtssäle, Mehrzweckhallen für religiöse, kulturelle
oder sportliche Zwecke;
Raumbildende Ausbauten von Schwimmbädern und Wirtschaftsküchen;
Kirchen;
Innenräume mit überdurchschnittlicher Gestaltung unter Mitverwendung von
serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen gehobener
Qualität;
5. Honorarzone V:
Konzert- und Theatersäle; Studioräume für Rundfunk, Fernsehen und Theater;
Geschäfts- und Versammlungsräume mit anspruchsvollem Ausbau, aufwendiger
Ausstattung oder sehr hohen technischen Ansprüchen;
Innenräume der Repräsentationsbereiche mit anspruchsvollem Ausbau,
aufwendiger Ausstattung oder mit besonderen Anforderungen an die
technischen Einrichtungen.
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