günstige Baufinanzierung


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AIHonO § 14 Objektliste für Freianlagen

Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure

Teil II Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten

AIHonO § 14 Objektliste für Freianlagen

Nachstehende Freianlagen werden nach Maßgabe der in § 13 genannten Merkmale in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

1.  Honorarzone I:

    Geländegestaltungen mit Einsaaten in der freien Landschaft;
    Windschutzpflanzungen;
    Spielwiesen, Ski- und Rodelhänge ohne technische Einrichtungen;
2. Honorarzone II:
    Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei
    Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungen;
    Begleitgrün an Verkehrsanlagen, soweit nicht in Honorarzone I oder III
    erwähnt; Grünverbindungen ohne besondere Ausstattung; Ballspielplätze
    (Bolzplätze); Ski- und Rodelhänge mit technischen Einrichtungen;
    Sportplätze ohne Laufbahnen oder ohne sonstige technische Einrichtungen;
    Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und
    Entnahmestellen; Pflanzungen in der freien Landschaft, soweit nicht in
    Honorarzone I erwähnt; Ortsrandeingrünungen;
3. Honorarzone III:
    Freiflächen bei privaten und öffentlichen Bauwerken, soweit nicht in
    Honorarzonen II, IV oder V erwähnt;
    Begleitgrün an Verkehrsanlagen mit erhöhten Anforderungen an Schutz,
    Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft;
    Flächen für den Arten- und Biotopschutz, soweit nicht in Honorarzone IV
    oder V erwähnt;
    Ehrenfriedhöfe, Ehrenmale; Kombinationsspielfelder, Sportanlagen Typ D und
    andere Sportanlagen, soweit nicht in Honorarzone II oder IV erwähnt;
    Camping-, Zelt- und Badeplätze, Kleingartenanlagen;
4. Honorarzone IV:
    Freiflächen mit besonderen topographischen oder räumlichen Verhältnissen
    bei privaten und öffentlichen Bauwerken;
    innerörtliche Grünzüge, Oberflächengestaltungen und Pflanzungen für
    Fußgängerbereiche; extensive Dachbegrünungen;
    Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten
    Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktionen;
    Sportanlagen Typ A bis C, Spielplätze, Sportstadien, Freibäder,
    Golfplätze;
    Friedhöfe, Parkanlagen, Freilichtbühnen, Schulgärten, naturkundliche
    Lehrpfade und -gebiete;
5. Honorarzone V:
    Hausgärten und Gartenhöfe für hohe Repräsentationsansprüche, Terrassen-
    und Dachgärten, intensive Dachbegrünungen;
    Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen; historische
    Parkanlagen, Gärten und Plätze;
    botanische und zoologische Gärten;
    Freiflächen mit besonderer Ausstattung für hohe Benutzungsansprüche,
    Garten- und Hallenschauen.
⇐ Inhaltsübersicht
⇐ 13 Honorarzonen für Leistungen bei Freianlagen | ⇒ 14a Honorarzonen für Leistungen bei raumbildenden Ausbauten

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