Aktuelle Seite: Themen | HOAI Inhalt | Objektliste für Freianlagen | § 14 Objektliste für Freianlagen
Nachstehende Freianlagen werden nach Maßgabe der in § 13 genannten Merkmale in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:
1. Honorarzone I:⇐ Inhaltsübersicht
Geländegestaltungen mit Einsaaten in der freien Landschaft;
Windschutzpflanzungen;
Spielwiesen, Ski- und Rodelhänge ohne technische Einrichtungen;
2. Honorarzone II:
Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei
Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungen;
Begleitgrün an Verkehrsanlagen, soweit nicht in Honorarzone I oder III
erwähnt; Grünverbindungen ohne besondere Ausstattung; Ballspielplätze
(Bolzplätze); Ski- und Rodelhänge mit technischen Einrichtungen;
Sportplätze ohne Laufbahnen oder ohne sonstige technische Einrichtungen;
Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und
Entnahmestellen; Pflanzungen in der freien Landschaft, soweit nicht in
Honorarzone I erwähnt; Ortsrandeingrünungen;
3. Honorarzone III:
Freiflächen bei privaten und öffentlichen Bauwerken, soweit nicht in
Honorarzonen II, IV oder V erwähnt;
Begleitgrün an Verkehrsanlagen mit erhöhten Anforderungen an Schutz,
Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft;
Flächen für den Arten- und Biotopschutz, soweit nicht in Honorarzone IV
oder V erwähnt;
Ehrenfriedhöfe, Ehrenmale; Kombinationsspielfelder, Sportanlagen Typ D und
andere Sportanlagen, soweit nicht in Honorarzone II oder IV erwähnt;
Camping-, Zelt- und Badeplätze, Kleingartenanlagen;
4. Honorarzone IV:
Freiflächen mit besonderen topographischen oder räumlichen Verhältnissen
bei privaten und öffentlichen Bauwerken;
innerörtliche Grünzüge, Oberflächengestaltungen und Pflanzungen für
Fußgängerbereiche; extensive Dachbegrünungen;
Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten
Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktionen;
Sportanlagen Typ A bis C, Spielplätze, Sportstadien, Freibäder,
Golfplätze;
Friedhöfe, Parkanlagen, Freilichtbühnen, Schulgärten, naturkundliche
Lehrpfade und -gebiete;
5. Honorarzone V:
Hausgärten und Gartenhöfe für hohe Repräsentationsansprüche, Terrassen-
und Dachgärten, intensive Dachbegrünungen;
Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen; historische
Parkanlagen, Gärten und Plätze;
botanische und zoologische Gärten;
Freiflächen mit besonderer Ausstattung für hohe Benutzungsansprüche,
Garten- und Hallenschauen.
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