Aktuelle Seite: Themen | HOAI Inhalt | Anwendungsbereich | § 1 Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Auftragnehmer), soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen dieser Verordnung erfaßt werden.
⇐ Inhaltsübersicht | ⇒ 2 LeistungenCallcenter Kundenbetreuung
Telefon: 089-41 61 59 230
Telefax: 089-41 61 59 235
Wir gratulieren unseren Mädels.
![]()