Kann dem Bauherrn mit staatlichen Mitteln geholfen werden?
Die Realisierung des Wunsches nach den eigenen vier Wänden bleibt für viele häufig nur ein Traum, da es an den finanziellen Mitteln fehlt. Es gibt jedoch sowohl bei der Eigenkapitalansammlung als auch später bei der Finanzierung einige Hilfen.
Fördermöglichkeiten
- Staatliche Sparförderung
- Eigenheimzulage
- Wohnungsbauprämiengesetz
- Öffentliche Mittel
- KfW-Förderbank-Programme
Wohnungsbauprämiengesetz
Die Bauspar-Förderung nach dem Wohnungsbauprämiengesetz
| Förderhöchstbetrag auf eigene Einzahlungen |
Alleinstehende | 512 € p. a. |
| Verheiratete | 1 024 € p. a. | |
| Wohnungsbauprämie | 8,8 % p. a. | |
| max. Förderung | Alleinstehende | 45,06 € p. a. |
| Verheiratete | 90,11 € p. a. | |
| Vertragslaufzeit | 7 Jahre | |
| Einkommensgrenzen | Alleinstehende | 25 600 € p. a.* |
| Verheiratete | 51 200 € p. a.* |
* zu versteuerndes Jahreseinkommen
Ab 16 Jahren kann jeder einen Bausparvertrag abschließen und dafür die Wohnungsbauprämie beantragen, wenn die o. a. Einkommensgrenzen eingehalten werden. Auch hier ist wieder das zu versteuernde Jahreseinkommen entscheidend.
Wichtig für beide Förderungen: In beiden Fällen gelten die reduzierten Förderungen ab dem Sparjahr 2004 (Wohnungsbauprämie) bzw. ab dem VL-Anlagejahr 2004, also auch für bestehende Verträge!
KfW-Mittel
Hierbei handelt es sich um zinsgünstige Darlehen der KfW Förderbank.
Die Antragstellung für diese KFW Darlehen erfolgt immer und ausschließlich über die Hausbank des Bauherrn/Käufers. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich. Die Banken sind allerdings nicht verpflichtet, diese Anträge entgegenzunehmen. Es kann also vorkommen, dass ein Interessent bei seiner Hausbank keine KfW-Mittel erhält. Ein Tipp: Verhandeln Sie dann mit einer anderen Bank Ihres Vertrauens.



