Anders als bei einem Annuitätendarlehen wird ein endfälliges Darlehen nicht mit einem regelmäßigen Tilgungssatz getilgt. Hier erfolgt eine Tilgungsaussetzung gegen
- Lebensversicherung,
- Bausparvertrag,
- Wertpapiere, Fondsansparplan.
Die Tilgung wird ausgesetzt, um dagegen Kapital in einer Lebensversicherung, einem Bausparvertrag oder einem Investmentfonds bzw. Wertpapierdepot anzusparen. Allerdings handelt es sich bei der letztgenannten Ansparform um eine mit einem deutlichen Risikofaktor. Das Darlehen wird damit bei Fälligkeit des Vertrags ganz oder teilweise durch den Tilgungsersatz getilgt.
Während der Tilgungsaussetzung sind regelmäßig zu zahlen:
Zinsen + Lebensversicherungsprämie bzw. Bausparbeiträge
Der Darlehensstand bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit gleich hoch.
Der Bauherr sollte sich darüber im Klaren sein, dass sich diese Art der Finanzierung aufgrund der für ihn gleichbleibend hohen Zinsbelastung nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt, z. B.:
- bei einer Kombination mit einem Bausparvertrag, um die Zinsen für die Anschlussfinanzierung frühzeitig zu sichern,
- bei einer Kombination mit einer Lebensversicherung, wenn die Zinsen im Fall eines Kapitalanlegers steuerlich abgesetzt werden können,
- oder um die Tilgung als monatliche Belastung zu sparen, da hierfür das vor Jahren angelegte Wertpapier gedacht war.
Darlehen kombiniert mit einer Lebensversicherung
Anstelle der Darlehenstilgung wird eine neu abgeschlossene oder bereits bestehende kapitalbildende Lebensversicherung bespart. Mit dem Steueränderungsgesetz vom 13. Februar 1992 entfallen die Steuervorteile zu Kapital-Lebensversicherungen (Sonderausgabenabzug der Beiträge und Steuerfreiheit der Erträge), wenn die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag für den Erlebensfall während der Dauer der Versicherung der Tilgung oder Sicherung eines Darlehens dienen, dessen Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.
Im Falle der Steuerschädlichkeit entfallen die Steuervorteile grundsätzlich in vollem Umfang und für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrags, unabhängig von der Dauer des schädlichen Einsatzes.
Im Falle der Finanzierung der selbst genutzten Immobilie kann es durchaus vorkommen, dass diese Art der Finanzierung teurer ist als ein Darlehen mit Annuitätentilgung.
Die Ansprüche der zur Tilgung des Darlehens zur Verfügung gestellten Mittel müssen an die finanzierende Bank abgetreten werden. Besonders bei Lebensversicherungen im Falle einer Kapitalanlage müssen hier die Besonderheiten des Steueränderungsgesetzes von 1992 berücksichtigt werden. Ganz wichtig ist, dass die aus der Lebensversicherung erzielten Überschussbeträge auch nach der Abtretung der Versicherungsansprüche weiterhin steuerfrei bleiben. Hier sollte ggf. ein Steuerfachmann vor der Abtretung der Lebensversicherungsansprüche hinzugezogen werden. Die bisherigen Rückkaufswerte bei bestehenden Lebensversicherungen lässt sich die Bank nachweisen.
Grundsätzlich sollte im Falle einer Kapitalanlage bei der Finanzierung mit einer Lebensversicherung, egal ob über die Versicherungsgesellschaft direkt oder über eine Bank, der Rat eines Steuerfachmannes eingeholt werden.



