Eintragungen im Grundbuch




Eintragungen im Grundbuch können auf dreierlei Arten geschehen:

Eintragungen im Grundbuch

  • Eintragung kraft Gesetz
    Eigentumswechsel im Rahmen einer Zwangsversteigerung oder Erbschaft;
  • Eintragung von Amts wegen
    Eintragung eines öffentlichen Vorkaufsrechtes;
  • Eintragung auf Antrag und Bewilligung
    Eigentumswechsel auf Grund eines Kaufvertrages oder eines anderen Vertrages
    (z. B. Schenkung).

Rangverhältnisse/Rangregeln im Grundbuch

Innerhalb einer Abteilung zählt die laufende Nummer. Allerdings müssen die Abteilungen
II und III nebeneinander betrachtet werden. Hier gilt untereinander das Datum
der Eintragung. Das heißt, wurde in Abteilung II ein Wohnrecht am 12. März 1999
eingetragen und möchte der Eigentümer des Grundstücks dieses am 9. September
2003 mit einer Grundschuld belasten, so hat automatisch das Wohnrecht den
Vorrang, obwohl es in einer anderen Abteilung eingetragen ist.

Beispiele für Rangregeln:

Abteilung II:
Lasten und Beschränkungen
Abteilung III:
Grundpfandrechte
1. Wohnrecht für Frau Frida Schulz,
eingetragen am 12.5.1996
1. Grundschuld über 150 000 €
für die Volksbank Nordstadt,
eingetragen am 7.4.1999
2. Leitungsrecht für die Stadtwerke
Nordstadt, eingetragen am
23.7.1999
2. Grundschuld über 70 000 €
für die ABC-Bausparkasse,
eingetragen am 9.9.2003

In diesem Beispiel würde sich die Rangfolge wie folgt darstellen:

1. Rang Abteilung II/Nr. 1 Wohnrecht für Frau Frida Schulz
2. Rang Abteilung III/Nr. 1 Grundschuld für die Volksbank Nordstadt
3. Rang Abteilung II/Nr. 2 Leitungsrecht für die Stadtwerke
4. Rang Abteilung III/Nr. 2 Grundschuld für die ABC-Bausparkasse

Konkret bedeuten die Ränge, wie eine Verteilung eines Verkaufserlöses im Rahmen
einer Zwangsversteigerung aussieht. Banken möchten daher immer gern den so genannten
Vorrang vor anderen Rechten eingeräumt bekommen, um diese Rechte nicht
kapitalisiert im Vorrang zu haben. Im vorgenannten Beispiel würde dies bedeuten,
dass Frau Frida Schulz gefragt würde, ob sie bereit wäre, ihre Rangstelle mit der
Volksbank Nordstadt und gegebenenfalls auch mit der ABC-Bausparkasse (Rang 4)
zu tauschen.

Ist sie dazu nicht bereit, so könnte es sein, dass der Bauherr, der eine neue Grundschuld
eintragen lassen möchte um ein Darlehen zu erhalten, dieses Darlehen evtl.
nicht oder nicht in dem gewünschten Umfang ausgereicht bekommt. Hier kommt es
in der Praxis immer auf den Einzelfall an.

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