Eigenheimzulage



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Eigenheimzulage


Eigenheimzulagengesetz des Bundesministerium der Finanzen


Gekürzte Eigenheimzulage:

Bei Altbauten kaum Einbußen

Mit welcher Förderung Hauskäufer künftig rechnen können

Lange war es in der Diskussion, jetzt ist es entschieden: Die Eigenheimzulage wird gekürzt. Wer 2004 in die eigenen vier Wände ziehen will, muss mit weniger Förderung auskommen als bisher. Betroffen sind vor allem Bauherren und Käufer von Neubauten. Beim Kauf von älteren Immobilien ändert sich hingegen wenig. Die neue Regelung soll ab Januar 2004 gelten.

 

Bis zum 31. Dezember wird weiter nach bisherigem Recht verfahren, erläutert ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Wer die Eigenheimzulage noch in ungekürzter Höhe in Anspruch nehmen möchte, muss bis dahin einen Bauantrag gestellt beziehungsweise einen Immobilien-Kaufvertrag beim Notar unterschrieben haben. In Panik sollten Bau- oder Kaufwillige jetzt allerdings nicht verfallen. Denn Zeitdruck ist ein schlechter Ratgeber, warnen Experten.

 

Alt- und Naubauten

Bisher wurden Neubauen und Alt-Immobilien bei der staatlichen Förderung unterschiedlich behandelt. So gab es für Neubauten jeweils acht Jahre lang eine Grundförderung von jährlich bis zu 2556 Euro. Bei Alt-Immobilien betrug die Finanzspritze pro Jahr bis zu 1278 Euro. Hinzu kam eine Kinderzulage von jeweils 767 Euro. Künftig gibt es diesen Unterschied nicht mehr. Hinzu kommt nach Angaben des Finanzministeriums eine Kinderzulage. Wer neu baut, ist künftig also schlechter gestellt. In der Summe entsprechen die Einsparungen den vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angekündigten 30 Prozent.

 

Keine Panik

Damit herrscht nun zumindest Klarheit. "Die Verbraucher waren total verunsichert", sagt die Verbraucherzenrale Rheinland-Pfalz. Noch im Spätherbst 2002 war diskutiert worden die Grundförderung abzuschaffen und stattdessen die Kinderzulage deutlich zu erhöhen. Die Bundesregierung hatte die Eigenheimzulage anschließend ganz auf die Streichliste gesetzt. Durch die unklare Zukunft der Förderung fühlte sich so mancher, der sich mit Bau- oder Kaufplänen trug, unter zugzwang gesetzt: "Viele, die überstürzt eine Immobilie gekauf haben, sind damit auf die Nase gefallen", beklagt die Verbraucherzentrale, "Bei Gebrauchtimmobilien hat sich mancher Verkäufer die Hände gerieben". Auch jetzt gilt es, überlegt vorzugehen: "Wer nichts konkret geplant hat, sollte nicht versuchen, noch in diesem Jahr zu kaufen", empfiehlt Ludger Baumeister, Sprecher der Vereinigung der Haus- und Grundstückseigentümer (Haus und Grund). "Das macht keinen Sinn, jetzt überstürzt mit den Planungen anzufangen." Wer dagegen schon so weit ist, dass er nur noch den Vertrag unterschreiben muss, sollte sich beeilen und erhält noch die höhere Förderung.

 

Vorsichtig kalkulieren

Grundsätzlich sollte die Eigenheimzulage nicht überschätzt werden: "Die Förderung ist eine schöne Sache. Aber wenn die Finanzierung nur damit steht raten wir ab", sagt die Verbraucherzentrale. Vor allem sollte bedacht werden, dass die Finanzierung eines Haus- oder Wohnungskauf oft 20 oder sogar 30 Jahre läuft. Die Eigenheimzulage aber läuft nach acht Jahren aus. Daher sei es auch besser, sie nicht zur monatlichen Tilgung einzusetzen, rät die Verbraucherzentrale: "Vernünftiger ist man plant sie als Sondertilgung ein."

 

Gute Atmosphäre

Insgesamt stehen Kaufwillige derzeit aber garnicht schlecht da: "Das Zinsniveau ist noch immer niedrig" erläutert die Verbraucherzentrale. "Wer sich eigene vier Wände wünscht, sollte sich durch die Kürzungen bei der Eigenheimzulage nicht abbringen lassen."


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