Baufinanzierung Lexikon


Bei jeder Finanzierungsentscheidung, insbesondere beim Bauen, Kaufen und Renovieren von Immobilien, haben Sie es mit Fachbegriffen zu tun, die nicht immer sofort verständlich sind. Wir wollen aber, daß das Fachvokabular von Katasterämtern, Notaren, Steuerberatern und auch Banken kein Buch mit sieben Siegeln für Sie bleibt. Deshalb stellen wir Ihnen unser Immobilienfinanzierungslexikon zur verfügung. Hier sind die einschlägigen Begriffe erläutert, die bei Ihren Finanzierungsüberlegungen und bei Gesprächen mit Ihren Beratern eine Rolle spielen.

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Ablebensrisikoversicherung

auch Risiko-Lebensversicherung

Die billigste Form der Lebensversicherung: Damit sind Sie nur im Todesfall während der vereinbarten Vertragslaufzeit versichert (z.B. Nach Krankheit, Unfall). Die Prämie ist umso höher, je älter Sie bei Vertragsabschluss sind und je länger der Vertrag läuft. Die Ablebensrisiko-Versicherung enthält keine Spar-Komponenten: Sterben Sie nach Ende der Vertragslaufzeit bekommen Sie kein Geld. Die meisten Versicherungsnehmer bevorzugen daher eine kombinierte Erlebens & Ablebens-Versicherung: Sie vereint die Elemente beider Versicherungsformen.

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Abnahmeverpflichtung

Verpflichtung des Darlehensnehmers, sich das Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) auszahlen zu lassen.

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Abrufphase

Zeitraum, in dem Sie Ihren Vertrag ohne große Nachteile kündigen oder in eine Pension umwandeln können.

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Abschreibung

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Abtretung

Übertragung eines Rechtes auf einen neuen Gläubiger (Darlehensgeber). Bei der Baufinanzierung spielt die Abtretung folgender Rechte eine Rolle:

Abtretung einer Grundschuld. Praktisch bedeutsam ist die Abtretung einer Grundschuld besonders bei Umschuldungen.

Sie erübrigt die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch zugunsen des neuen Darlehensgebers. Dieser wird jedoch erwarten, daß die Bedingungen der abzutretenden Grundschuld seinen Anforderungen ensprechen (Zinssatz, Nebenleistungen, Vollstreckbarkeit). Auch die Teilabtretung von Grundschulden ist möglich. Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Bausparverträgen oder Lebensversicherungen (Tilgungsaussetzung).

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Agio

auch Aufgeld oder Aufpreis genannt.

Gibt an, wie viel der Ausgabe-Preis eines Wertpapiers über dem Nennwert liegt. Anders betrachtet: Nennwert und Agio ergeben den Ausgabe-Preis. Die Höhe des Agios wird meistens in % des Nennwertes angegeben.
Gegenteil: Disagio.

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Amortisation

siehe auch Tilgung

Allmähliche Rückzahlung einer Schuld, meist Abtragung einer Hypothek

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Annuität

Die Annuität ist der gleich bleibende Jahresbetrag mit dem Sie Ihr Darlehen inkl. Zinsen zurückzahlen. Sie besteht aus Tilgungsanteil & Zinsanteil. Dabei nimmt der Zinsanteil schrittweise ab, der Tilgungsanteil dagegen zu.

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Annuitätendarlehen

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Annuitätenzuschuss

Der Annuitätenzuschuss ist eine Art der Wohnbauförderung: Die Bundesländer unterstützen Sie bei der Rückzahlung Ihres Darlehens. Er nimmt mit der Laufzeit ab und muss zum Teil zurückgezahlt werden.

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Anlagehorizont

Der Zeitraum, für den Sie Geld investieren wollen. Man unterscheidet dabei

  1. kurzfristige Anlagen: bis 1 Jahr
  2. mittelfristige Anlagen: 1-5 Jahre
  3. langfristige Anlagen: über 5 Jahre

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Auflassung

Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang. Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet. Auflassung und Entragung des Eigentumswechsel im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.

Auflassungsvormerkung

Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert.

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Ausgabe-Aufschlag

auch Ausgabe-Zuschlag genannt

Einmalige Gebühr beim Kauf von Fondsanteilen. Der Ausgabe-Aufschlag wird in Prozent des Anteilswertes berechnet: Er beträgt etwa 3-5 % bei Aktien- & Immobilien-Fonds, 2-3 % bei Renten-Fonds bzw. 0-1% für Geldmarkt-Fonds.

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Aussteuerversicherung

Die Versicherung zahlt die Versicherungssumme dann aus, wenn dass versicherte Kind heiratet, spätestens aber an dessen 25. Geburtstag. Sirbt der  Beitragszahler (in der Regel ein Elternteil), läuft der Vertrag beitragsfrei weiter. Stirbt das Kind vor Ablauf des Vertrages, erhalten Sie meistens die bereits eingezahlten Beträge zurück.

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Auszahlung

Die Auszahlung (Valutierung) des Darlehens erfolgt erst, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wird das Darlehen ausnahmsweise schon vorher ausgezahlt (z.B. auf ein Notaranderkonto oder gegen Notarbestätigung), so wird zum Ausgleich für den höheren Aufwand und das Risiko häufig ein Vorvalutierungszuschlag erhoben.

Bei fertigen Gebäuden wird das Darlehen üblicherweise in einem Betrag, bei Neubauten entsprechend dem Baufortschritt in Teilbeträgen ausgezahlt

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Auszahlungskurs

Hypothekendarlehen werden nicht zu 100% ausgezahlt, sondern zu einem geringeren Kurs, dem Auszahlungskurs.

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Auszahlungsvoraussetzungen

Banken zahlen ein Darlehen erst dann aus, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt und entsprechende Nachweise vorgelegt worden sind. Hierzu gehören vollständig unterzeichnete Darlehensverträge, Eintragung der Grundpfandrechte an vereinbarter Rangstelle im Grundbuch sowie sonstige von der Bank gemäß den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls verlangte Urkunden und Nachweise, wie z. B. Grenzatteste und Bauschein.

Siehe auch Auszahlung

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Bankvorausdarlehen

Bankvorausdarlehen sind Darlehen die von Kreditinstituten gewährt werden, wenn gleichzeitig zur Rückzahlung ein Bausparvertrag abgeschlossen oder  vorgesehen wird.

Die Bausparsumme entspricht dabei der Höhe des Bankvorausdarlehens.

Nach Zuteilung wird das in Anspruch genommene Bankvorausdarlehen mit der Bausparsumme abgelöst.

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Basis-Verzinsung

auch Grundverzinsung

Zinssatz zu dem Banken Geld bei den Nationalbanken ausleihen können (EZB-Basiszins). Bei Versicherungen: Die garantierte Verzinsung Ihres Kapitals – unabhängig von Zins-Niveau & -Entwicklung.

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Baubeschreibung

In der Baubeschreibung beschreibt der Architekt die bei der Ausführung eines Bauvorhabens angewandeten Techniken und eingesetzten Materialien.  Anhand der Baubeschreibung können Käufer und Darlehensgeber die Bauweise eines Gebäudes beurteilen. Die Baubeschreibung ist Bestandteil des  Antrages auf Baugenehmigung.

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Baufinanzierung Zinsen

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Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist das nach der jeweiligen Bauordnung der einzelnen Bundesländer vorgeschriebene förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme (Bauschein), ohne die mit der Durchführung nicht begonnen werden darf. In einigen Bundesländern reicht für bestimmte Baumaßnahmen (insbesondere Wohnungsbau) die Bauanzeige.

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Bauspar-Darlehen

auch Grundverzinsung

Ein vom Staat gefördertes, zinsgünstiges & zinsstabiles Darlehen, das zweckgewidmet ist: Sie dürfen es nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwenden (z.B. Hausbau, Wohnungskauf). Das Bauspar Darlehen ist Bausparsumme minus Bausparguthaben. Es wird Ihnen dann ausgezahlt, wenn sie den Bausparvertrag zugeteilt bekommen (Zuteilung).

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Bausparguthaben

Ihre Einzahlungen plus Zinsen und Bauspar-Prämie minus Kontoführungsgebühr und KEST. Ihr Soll: ca. 50% der Bausparsumme.

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Bauspar-Prämie

Schön für Sie: Der Staat fördert Ihr Bauspar-Darlehen mit einer Prämie, zurzeit max. 35 Euro / Jahr.

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Bauspardarlehen

Das Bauspardarlehen ist ein unkündbares, in der Regel zweirangig zu sicherndes Tilgungsdarlehen.

Seine Höhe ergibt sich je nach Tarif aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Bausparguthaben im Zeitpunkt der Zuteilung und der Bausparsumme oder als feststehender Prozensatz (zb. 50%) der Bausparsumme.

Zur Verzinsung und Tilgung hat der Bausparer monatlich meist einen gleichbleibenden Betrag zu zahlen.

Es gibt Tarife, die einen steigenden Tilgungsbetrag vorsehen.

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Bausparsumme

auch Vertragssumme

Der Betrag auf den der Bauspar-Vertrag ausgestellt wird. Anders gesagt: Die Summe, die Sie insgesamt anstreben. Die Vertragssumme richtet sich

  • nach dem Verwendungszweck,
  • dem dafür notwendigen Kapital,
  • und Ihren finanziellen Möglichkeiten.

Übrigens: Sie können die Bausparsumme während der Vertragslaufzeit ändern.

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Beitragsfreistellung

auch Beitragsstopp

Sie können als Kunde Ihre Beitragszahlungen einstellen, wenn Ihr Geld knapp ist:

  • Entweder auf unbestimmte Zeit – dann sind Sie in diesem Zeitraum eingeschränkt versichert. Und wenn es Ihr Budget wieder zulässt, dann zahlen Sie wie vereinbart Ihre Beiträge weiter.
  • Oder Sie stoppen Ihre Zahlungen überhaupt.

So oder so: Am Ende der Laufzeit bekommen Sie den entsprechenden Betrag ausbezahlt.

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Beitragspause

So können Sie finanzielle Engpässe überwinden: Manche Versicherungen räumen Ihnen für einen bestimmten Zeitraum eine Beitragspause ein. Sie zahlen in dieser Zeit keine Prämien, sind aber trotzdem eingeschränkt versichert.

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Beitragsrückgewähr

Eine Versicherungsleistung, wenn Sie als Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit sterben: Alle bereits gezahlten Beiträge werden an Ihre Familie zurückgezahlt – jedoch ohne Gewinn-Beteiligung.

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Belastung

Im Rahmen der Prüfung der Bonität ermittelt die Bank, ob für den Kunden die laufende Belastung aus dem gewünschten Darlehen unter Berücksichtigung  aller sonstigen Verpflichtungen tragbar ist. Ob das verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt ausreicht und damit die monaliche Belastung tragbar ist, hängt von der höhe des Einkommens, der Größe der Familie, dem gewohnten Lebensstandard und nicht zuletzt davon ab, wie sicher auch in Zukunft mit diesem einkommen gerechnet werden kann. Einen allgemein verbindlichen Satz für ein Mindesteinkommen gibt es daher nicht.

Siehe auch Finanzierungsplan
und Einkommensnachweis.

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Beleihungsgrenze

Die Kreditinstitute beleihen Ihr Objekt zu bestimmten Bedingungen bis zu dieser in Prozent des Beleihungswertes angegebenen Grenze.

Die Beleihungsgrenze für die sogenannte Ia-Hypothek setzen die Kreditinstitute in der Regel bei 60% Lebensversicherungsunternehmen dagegen nur bei 40 bis 50% des Beleihungswertes an.

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Beleihungsobjekt

Mit Beleihungsobjekt bezeichnet man Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als sicherheit für eine Baufinanzierung dienen.

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Beleihungswert

Der Beleihungswert ist der in den Kreditrichtlinien des Kreditinstituts festgelegte Wert eines Hauses. Die Beleihungsgrenze liegt bei 70 bis 80% des Verkehrswertes.

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Bereitstellungszinsen

Zinsen, die von der Bank für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlung berechnet werden. Sie sind notwendig, weil die Bank die Mittel bereis bei der Darlehenszusage durch den Verkauf von Pfandbriefen beschafft und für die sie selbst Zinsen zahlen muß.

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Bewertungszahl

auch Mindest-Bewertungszahl

Bevor Ihre Bausparkasse Ihnen das Darlehen zuteilt, müssen Sie eine bestimmte Bewertungszahl erreichen. Ihre Höhe entscheidet über die Reihenfolge der Zuteilung. Die Bewertungszahl wird zu bestimmten Zeitpunkten aus der Höhe Ihres Bauspar-Guthabens und der Anspar-Dauer berechnet (Ihr “Spar-Verdienst”).

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Bewirtschaftungskosten

Kosten für den laufenden Betrieb und die Unterhaltung einer Immobilie, z.B. Heizkosten, Grundsteuer, Feuerversicherungsbeiträge, Reparaturen.

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Bonität

Jede Bank prüft aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kunden, d. h. ob er nach Abzug der für eine angemessene  Lebensführung erforderlichen Beträge von seinen regelmäßig erzielten Einkünften in der Lage ist, die laufenden Kreditkosten (Belastung) zu zahlen.  Weiter prüft die Bank, ob sein bisheriges Verhalten Gewähr dafür bietet, daß er eingegangenen Verpflichtungen pünktlich nachkommt. Zu diesem Zweck werden Häufig auch Auskünfte (Schufa) eingeholt. Die Bonitätsprüfung liegt nicht zuletzt auch im Interesse des Kunden.

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Brandversicherung

Versicherung des Gebäudes gegen Feuerschäden. Sie soll im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken  (Neuwertversicherung). Eine ausreichende Brandversicherung muß bei der Baufinanzierung nachgewiesen werden.

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Brief-
und Buchhypoheken

Eine Hypothek ist eine Belastung eines Grundstückes zur Sicherung einer Forderung.

Der Gläubiger kann nur die Höhe der Forderung Zahlung verlangen.

Zu unterscheiden sind Brief- und Buchhypotheken. Im ersen Fall wird vom Grundbuchamt ein Hypothekenbrief ausgestellt und dem Gläubiger übergeben. Die Briefhypothek kann vom Gläubiger ohne Mitwirkung des Grundbuchamtes abgetreten und verpfändet werden.

Ist nichts anderes vereinbart, liegt immer eine Briefhypothek vor.

Sie hat den Vorzug der größeren Beweglichkeit.

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Bürgschaft

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Damnum

besser bekannt unter dem Namen Disagio ist die Differenz zischen dem Nominalbetrag des Darlehens (Rückzahlungsbetrag) und dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens. Das Damnum kann steuerlich abgesetzt werden, wenn eine Immobilie erworben wird, die vermietet werden soll. Bei  selbstgenutztem Wohneigentum kann ein Damnum nur in höhe einer Finanzierungskostenpauschale von Euro 1750,- als Sonderausgabe berücksichtigt  werden. Dies ist letztmalig möglich bei Wohneigentum, das vor dem 01.01.1999 hergestellt/angeschafft wurde. Bei der Vereinbarung eines Damnums ist der Darlehensnominalzins entsprechend niedriger.

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Darlehensbedingungen

Dem Darlehensnehmer vorgelegt und meist auch vom Darlehensnehmer zu unterzeichnende von der Bank verfasste Vertragsbedingungen, die grundsätzlich für die Abwicklung eines jeden Darlehens gelten.

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Darlehensvertrag

Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Das Darlehen kommt zustande durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank. Im Darlehensvertrag (Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden die Darlehenshöhe, die Konditionen, die Art der  Besicherung(Sicherheiten) sowie die zugrundeliegenden Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart. Baufinanzierungsdarlehen werden durch Bestellung einer Grundschuld gesichert.

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Devisen

Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung,

die im Ausland Zahlbar sind.

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Disagio

siehe auch Damnum

Gibt an, wie viel der Kurswert (Ausgabe-Kurs) eines Wertpapiers unter dem Nennwert liegt. Gegenteil: Agio.

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Effektivzins

Nach der Preisgabenverordnung (PAngV) muß bei Krediten als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind, heißt dieser Preis “effektiver Jahreszins”. Wenn jedoch eine Änderung der  Zinssatzes oder anderer preisbestimmter Faktoren während der Laufzeit vorbehalten ist, wird er mit “anfänglicher effektiver Jahreszins” bezeichnet. Im  wesentlichen wird der Effektivzins vom Nominalzins, dem Auszahlungskurs (Damnum) der Tilgung, der Tilgungsverrechnung (soweit der Termin der  Tilgungsverrechnung von den Zahlungsterminen abweicht) und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt. Mit Hilfe des Effektivzinses können nur  Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung verglichen werde. Auch die übrigen in die Effektivzinsermittlung einbezogenen Faktoren  (insbesondere Tilgungsfreijahre, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung und Bearbeitungsgebühren) müssen für einen zutreffenden Preisvergleich  identisch sein.

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Eigenkapital

Bei einer Baufinanzierung gelten als Eigenkapital Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Bausparguthaben (soweit sie zuteilungsfrei sind, also ohne  Zwischenfinanzierung sofort zur Verfügung stehen) und der Erlös aus dem Verkauf von Wertpapieren. Im weiteren Sinne rechnen zu den Eigenmitteln das  bereits bezahlte Grundstück, bezahlte Baumaterialien und Architektenleistungen, Verwandtendarlehen, Arbeitgeberdarlehen, öffentliche Zuschüsse sowie  Eigenleistungen/Verwandtenhilfe.

Damit die Belastung tragbar bleibt, sollten bei der Baufinanzierung ca. 20 bis 30 % der Herstellungs- oder Erwerbskosten durch eigenkapital gedeckt sein.

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Eigenleistung

Selbsthilfearbeiten, mit denen entsprechende Handwerkerlohnkosten eingespart werden, können der Bauherr, seine Angehörigen, Nachbarn,  Arbeitskollegen und Bekannte erbringen. Eigenleistungen können andere Eigenmittel (Eigenkapital) jedoch nur begrenzt ersetzen.

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Eigennutzung

Nutzung eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken.
Wichtig insbesondere als Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage.

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Einheitswert

Ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für die Bemessung der Grundsteuer. Seit 1997 werden Einheitswerte nicht mehr festgelegt, da seit dieser Zeit die Erbschaft und in bestimmten Fällen die Grunderwerbsteuer auf der Basis von Grundbesitzwerten erhoben wird.

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Einkommensnachweis

Zu den Einkommensnachweisen gehören Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers, Einkommenssteuerbescheide, Bilanzen mit Gewinn- und  Verlustrechnung sowie andere zum Nachweis eines Einkommens geeignete Belege.

Die Einkommensnachweise dienen im rahmen der Bonitätsprüfung zur Ermittlung der tragbaren monatlichen Belastung.

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Erbbaurecht


Erlebensversicherung

Eher seltene Form der Lebensversicherung: Sie ist eine reine Spar-Versicherung meist ohne Schutz im Todesfall. Sie können sich die Versicherungssumme
nach Ende der Laufzeit auf einmal oder laufend als Zusatz-Pension auszahlen lassen. Ihr Vorteil: Sie können die Prämien als Sonder-Ausgaben
von der Steuer absetzen. Die meisten Versicherungsnehmer bevorzugen eine kombinierte Erlebens- & Ablebens-Versicherung: Sie vereint die Elemente beider Versicherungsformen.

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Euribor

Euro Interbank Offered Rate ist der Zinssatz, zu dem europäische Banken untereinander Einlagen mit festgelegter Laufzeit innerhalb Europas anbieten.

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Fertighaus

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Festhypothek

Die Feshypothek wird nach Ablauf einer besimmten Laufzeit komplett auf einmal zurückgezahlt. Während der Laufzeit werden Zinsen gezahlt, jedoch keine Tilgung vorgenommen. Die monatlichen Raten sind deshalb zwar geringer, doch zahlen Sie insgesamt mehr Zinsen. Festhypotheken erhalten Sie  meist in Verbindung mit einer Lebensversicherung

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Festzinshypothek

Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen bestimmten Zeitraum (Zinsfestschreibung, Konditionen) garantiert. Im Gegensatz hierzu können sich die  Zinsen bei einem Gleitzinsdarlhen jederzeit ändern. Die Festzinshypothek ist das Markenzeichen der Hypothekenbanken.

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Finanzierung

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Finanzierungsplan

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Fonds

Kapital-Vermögen, das von einer Kapitalanlage- oder Investment-Gesellschaft verwaltet wird. Das Geld aller Anleger wird von der Fonds-Gesellschaft in Aktien, Anleihen, Immobilien etc. angelegt. Die Anlage-Entscheidungen treffen dabei die Fonds-Manager: Wann wird wie viel Kapital angelegt? Die  Auswahl der Fonds (“Fonds-Picking”) fällt nicht leicht: Das Angebot ist Kaum zu überblicken. Fonds-Anteile können Sie bei den Kapitalanlage- Gesellschaften oder an der Börse kaufen bzw. verkaufen. Der Wert eines Anteilsscheins wird errechnet, indem das Fonds-Vermögen durch die Anzahl der Anteilsscheine dividiert wird.

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Forwarddarlehen

Ein Forwarddarlehen ist ein Darlehen mit welchem Sie sich den von heute günstigen Zinssatz für die Zukunft sichern. Das heisst Sie schliessen heute einen Kreditvertrag zum aktuellen Zins ab, die Auszahlung des Forwarddarlehens erfolgt jedoch zu einen festgelegten Zeitpunkt in der Regel innerhalb von 1 bis 5 Jahren später. Ebenfalls beginnen Sie erst nach der Auszahlung mit der Tilgung des Forwarddarlehen. Der Vorteil liegt ganz klar dabei sich in Zeiten von stetig steigeneden Zinsen für zukünfitge Vorhaben noch heute den niedrigen Zinssatz zu sichern.

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Freistellungserklärung

Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank in der Regel durch eine Globalgrundschuld an allen  Eigentumswohnungen ab. werden einzelne Eigentumswohnungen verkauft, so muß der Käufer häufig bereits vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den  Verkaufspreis leisten.

Zum Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungserklärung (der Bank des Bauträgers) sichergestellt ist, daß die gekauft Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird.Viele Banken zahlen ein dem Käufer zugesagtes Darlehen aber erst dann aus, wenn die Globalgrundschuld auf dem Wohneigentum des Käufers gelöscht ist. In solchen Fällen ist dann eine Zwischenfinanzierung nötig.

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Fremdkapital

Als Fremdkapital werden alle Geldmittel bezeichnet, die gegen Zinsen an den Kapitalnehmer abgegeben werden. Darunter fallen:

  • Kredite
  • Hypothekendarlehen
  • Bauspardarlehen
  • Arbeitgeberdarlehen
  • öffentliche Fördermittel
  • Finanzmittel aus der “Riester-Rente”

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Fremdwährungsdarlehen

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Geldbeschaffungskosten

Kosten, die einer Bank bei der Beschaffung von zinsgünstigen Finanzierungsmitteln entstehen. Sie werden als Damnum bei den Konditionen berücksichtigt

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Gesamtschuldner

Mehrere Darlehensnehmer eines Darlehens. Jeder Gesamtschuldner ist unabhängig vom anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommenen Gesamtschuldners frei, sie darf die Leistung jedoch nur einmal verlangen.

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Gewerbedarlehen

Hypothekenbanken finanzieren auch gewerblich genutzte Objekte, also Büro- und Geschäftshäuser, Lagergebäude, Werkstatt- und Fabrikgebäude, Hotels  etc. Gerade bei solchen Objekten bring eine langfristige Finanzierung mit Festzinshypotheken in der Regel eine wesentliche Verbesserung der Finanzierungsstruktur und eine solide Kalkulationsbasis

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Gewinnbeteiligung

Jener Anteil am Gewinn einer Aktien-Gesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Dividenden-Rendite: Ertrag dividiert durch eingesetztes Kapital.

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Gleitzinsdarlehen

Im Gegensatz zu einem Festzinsdarlehen kann der Darlehensgeber bei einem Gleitzinsdarlehen die Zinsen jederzeit einseitig ändern (Zinsänderungsrisiko variabler Zins, b.a.w.-Konditionen).

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Grundbesitzwert

Seit 1997 werden zur Bewertung von Grundstücken für die Erbschaftsteuer und – wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist – für die Grunderwerbsteuer anstelle der bisherigen Einheitswerte sog. Grundbesitzwerte festgestellt. Die geschieht bei bebauten Grundstücken in der Regel anhand eines am Ertrag des Grundstücks orientierten Verfahrens (sog. Ertragswertverfahren); in Ausnahmefällen wird der Sachwert zugrunde gelegt (sog. Sachwertverfahren).

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Grundbuch

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Grundbuchauszug

Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die jedermann mit berechtigtem Interesse verlangen kann. Die rangrichtige Eintragung einer Grundschuld ist dem Darlehensgeber durch einen beglaubigten Grundbuchauszug nachzuweisen.

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Grundschuld

Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Die Grundschuld berechtigt den Darlehensgeber, das Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung zu verwerten.

Die Grundschuld hat in der Praxis in den letzten Jahren die Hypothek als Sicherungsinstrument weitgehend verdrängt. Die Vorteile der Grundschuld gegenüber der Hypothek – aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung: Konditionsanpassungen, Umschuldungen, Abtretungen sowie Nachbelastungen sind  ohne zusätzliche Grundbucheintragungen möglich.

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Grundschuldbestellung

Zustimmung in Form notariellen Urkunde des Grundstücks-/Immobilieneigentümers zur Belastung seines Grundstücks/Immobilie mit einer Grundschuld. Die Grundschuldbestellung beinhaltet meistens auch den Antrag, die Grundschuld im Grundbuch einzutragen.

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Grundsteuer

Eine Steuer auf Grundvermögen, die aufgrund des Einheitswetes des Grundstücks festgesetzt und von der Gemeinde erhoben wird.

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Herstellungskosten

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Hypothek

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Hypothekarkredit

Ein Bankenkredit der durch Eintragung einer Hypothek ins Grundbuch besichert ist. Er dient meist zur Finanzierung von Grundstücken, bestehenden oder neuem Eigenheim, Eigentumswohnungen, Sanierung oder Umbau.

Grundsätzlich ist aber der Verwendungszweck frei wählbar

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Hypothekenbanken

Hypothekenbanken sind seit über 100 Jahren auf langfristige, grundpfandrechtlich gesicherte Finanzierungen spezialisierte Banken (Realkreditinstitute). Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen (Hypothekenbankgesetz). Ihr Markenzeichen ist die Festzinshypothek. Die dafür notwendigen Mittel beschaffen sie sich durch den verkauf von Pfandbriefen.

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Immobilie

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Immobilienangebote

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Immobilienkredit

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Katasterpapiere

Bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführte Verzeichnisse mit den “technischen” Daten der Grundstücke einer Gemeinde.

Die Katasterämter erstellen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und amtliche Lagepläne (Flurkarten), die wichtige Unterlagen für die Baufinanzierung sind.

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KEST – Kapitalertragssteuer

Steuer, die bei Erträgen (Zinsen, Dividenden) automatisch an das Finanzamt abgeführt wird – zurzeit 25 % des Ertrages. Sie müssen die KEST nur dann zahlen, wenn Sie Ihre Wert-Papiere bei einer österreichischen Bank deponiert haben. Für ausländische Wertpapier-Depots zahlen Sie Einkommenssteuer. In Österreich sind Lebensversicherungen KEST-frei.

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KfW – Förderbank

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Baufinanzierung Konditionen

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Konditionenanpassung

Auch Zinsanpassung, Bedingungsanpassung, Prolongation. Hypothekenbanken garantieren einen für mehrere Jahre festen zins (Festzinshypothek). Vor  Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Zu diesem Zweck unterbreitet die Bank dem  Darlehensnehmer ein Angebot, dessen Konditionen sich nach den Verhältnissen am Kapitalmarkt richten. Der Darlehensnehmer kann dem wiedersprechen,  allerdings mit der Folge, daß er dann sein Restdarlehen an die Bank zurückzahlen muß.

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Kredit

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Kreditrestschuldversicherung

Eine Gruppenversicherung mit Einmalprämie. Sie deckt im Ablebensfall des Versicherten den tilgungsplanmäßig aushaftenden Kreditbetrag ab.

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Kurswert

auch Marktwert genannt.

Bei Wertpapieren der Börse-Kurs.

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Kündigung

Einseitige Erklärung des Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages.

Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken sind seitens der Bank bei vertragsgemäßer Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann dagegen das Darlehen  zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der Zinsfestschreibung.

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Laufzeit

Die Laufzeit eines Darlehens umfasst den Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung.

Darlehen der Hypothekenbanken haben Laufzeiten von durchschnittlich 30 Jahren. Lange Laufzeiten sind ein Vorteil, denn sie ermöglichen eine niedrige laufende Belastung. Nicht zu verwechseln mit der Laufzeit eines Darlehens ist die Zinsfestschreibung, d. h. der Zeitraum, für den feste Zinsen vereinbart sind.

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Leitzinssätze

Euribor

Libor

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Libor

London Interbank Offered Rate ist ein im Verkehr zwischen Banken am Londoner Geldmarkt angewendeter, kurzfrisiger Geldmarktzinssatz, zu dem eine  Bank einer anderen erstklassigen Bank kurzfristige Einlagen überlässt bzw. Geldmarktkredite aufnimmt.

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Mitschuldner

Ein Darlehensnehmer, zumeist Ehegatte, der als Gesamtschuldner mit einem anderen Schuldner haftet.

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Modernisierung

Verbesserung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes durch Anpassung z.B. des Grundrisses oder der Ausstattung an moderne  Anforderungen. Zu unterscheiden hiervon ist die Renovierung, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des vorhandenen baulichen Zustands dient.  Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen werden durch staatliche Darlehen, Zuschüsse oder Steuervergünstigungen gefördert. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen oder die Finanzämter

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Nachfinanzierung

Sie wird erforderlich, wenn die ursprünglich geplanten Kosten bei der Durchführung des Bauvorhabens überschritten werden. Beruhen die Mehrkosten nicht auf werterhöhenden Maßnahmen, ist die Nachfinanzierung möglicherweise erschwert, wenn nach dem ursprünglichen Finanzierungsplan die Beleihungsgrenzen der Darlehensgeber bereits weitgehend ausgeschöpft waren. Deshalb solten Planänderungen während der Bauausführung möglichst vermieden werden.

Als Nachfinanzierung bezeichnet man häufig auch die zusätzliche Darlehensaufnahme auf ein beliehenes Objekt z.B. für
Modernisierungen.

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Nachrangfinanzierung

Darlehen, das im Rang (Rangstelle) nach bereits bestehenden Grundpfandrechten abgesichert wird. Dabei hat sich eingebürgert, dann von  Nachrangfinanzierungen zu sprechen, wenn die Finanzierung über den erststelligen Beleihungsraum, der bis zu 60% des Beleihungswertes (Beleihungsgrenze) reicht, hinausgeht. Wegen des höheren Risikos für Darlehensgeber werden Nachrangfinanzierungen oft teurer angeboten als  erststellige Finanzierungen.

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Nebenleistungen

Alle neben Zins- und Tilgungsleistungen vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, insbesondere Bereitstellungszinsen und Schätzungsgebühren.

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Nennwert

auch Nimonalwert oder Nominale genannt.

Der Geldbetrag auf den ein Wertpapier lautet. Er ist auf dem Wertpapier angegeben – bei österreichischen Wertpapieren meistens 1.000 Euro. Mit diesem Betrag sind Sie als Aktionär am Grundkapital der Aktien-Gesellschaft (AG) beteiligt. Anders betrachtet: Das Grundkapital einer AG ist die  Nennwert-Summe aller Aktien. Der Nennwert und der Kurswert können voneinander abweichen, denn der Kurswert hängt von der Nachfrage ab.

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Nichtabnahmeentschädigung

Entgelt, das bei Nichtabnahme (Abnahmeverpflichtung) des Darlehens zu zahlen ist. Die Nichtabnahmeentschädigung dient dem Ausgleiches des  Schadens, der der Bank vor allem dadurch entsteht, daß sie die für das Darlehen vorgesehenen Mittel bereits beschafft hatte.

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Nominalbetrag

Der im Darlehensvertrag vereinbarte Nennbetrag eines Darlehens. Der Auszahlungsbetrag liegt häufig unter dem Nominalbetrag (Auszahlungskurs).

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Nominalzins

Zinssatz, mit dem ein Darlehen zu verzinsen ist. Es ist der an den Darlehensgeber zu zahlende Zins, im Gegensatz zum Effektivzins, bei dem es sich nur um  eine mehr oder weniger theroretische Vergleichsgröße handelt.

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Notaranderkonto

Auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. Das Notaranderkonto ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung (Valutierung) zur Kaufpreisabwicklung, solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Hierfür wird  von der Bank in der regel ein sogenannter Vorvalutierungszuschlag erhoben.

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Notarbestätigung

Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, daß der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld nichts im Wege steht.

Die Notarbestätigung ermöglicht die vorzeitige Auszahlung des Darlehens, bevor die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist.

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Notarielle Beurkundung

Bei besonders wichtigen Geschäften sieht der Gesetzgeber zum Schutz der Betroffenen eine Beurkundung durch den Notar vor. Dies gilt insbesondere für Grundstückskaufverträge und die Belastung von Grundstücken mit einer Grundschuld (Grundschuldbestellung).

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Objektverbrauch

Jeder Bürger kann grundsätzlich nur einmal im Leben für die Herstellung/den erwerb von selbsgenutztem Wohnraum eine Eigenheimzulage erhalten; wurde z.B. bereits einmal die Förderung gemäß §10e EStG in Anspruch genommen, ist ein sogenannter Objektverbrauch eingetreten. Fallen, etwa bei  Verkauf oder Umzug, die Voraussetzungen für die Eigenheimförderung vor Ablauf von acht Jahren weg, so kann für die nicht ausgenutzten Jahre die Förderung für ein sogenanntes Folgeobjekt beansprucht werden.

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Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

Der Staat fördert außer durch steuerliche Maßnahmen den Wohnungsbau durch zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse  (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Die meisten Arten der Förderung sind an bestimmte Einkommensgrenzen u.a. gebunden. Auskünfte erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen.

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Pfandbriefe

Von Hypothekenbanken
ausgegebene festverzinsliche Wertpapiere, die der Mittelbeschaffung (Refinanzierung) für Darlehen dienen. Pfandbriefe, die der Refinanzierung von  Hypothekendarlehen dienen (Hypothekenpfandbriefe), müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften jederzeit in gleicher Höhe durch erststellige Hypotheken  mit mindestens gleichem Zinssatz gedeckt sein. Öffentliche Pfandbriefe (Kommunalobligationen) dienen der Refinanzierung von Staatskrediten, das sind  v. a. Darlehen an Bund, Länder und Gemeinden.

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Rangstelle

Die Rangstelle im Grundbuch gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen Kenntnis über die Reihenfolge, in der die Gläubiger (meistens Banken) im Falle der Zwangsvollstreckung/Zwangsversteigerung aus dem Erlös befriedigt werden.

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Ratentilgungsdarlehen

Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen wird beim Ratentilgungsdarlehen die Gesamtschuld durch gleich bleibende Tilgungsraten abbezahlt. Weil die  Zinskosten mit zunehmender Tilgung geringer werden, die Tilgungsrate aber nicht erhöht wird, sinkt die Belastung von Jahr zu Jahr, die Raten sinken  ständig. Alles in allem zahlt der Eigenheimfinanzierer für diese Darlehensart weniger Zinsen, da der Schwerpunkt der Zahlungen bei der Tilgungsrate liegt.

Aufgrund der geringeren Finanzierungskosten verdienen Banken an Ratentilgungsdarlehen weniger und bieten sie daher auch seltener an. Hypothekenbanken und Versicherungen vergeben diese Darlehensform gar nicht. Auf der anderen Seie bringen sie für die Kredinehmer eine hohe Anfangsbelastung aufgrund der hohen Tilgungsraten mit sich, denn anders als beim Annuitätendarlehen liegt hier der Tilgungssatz immer über einem Prozent.

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Restschuld

Der zu einem Bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgte (zurückgezahlte) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld eines Darlehens kann anhand des Tilgungsplans festgestellt werden.

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Risikolebensversicherung

Für den Fall des unerwarteten Ablebens des Hauptverdieners einer Familie ist der Abschluß einer Risikolebensversicherung eine sinvolle Ergänzung bei der Übernahme größerer Verpflichtungen aus einer Baufinanzierung

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Rückgewähransprüche

Anspruch des Grundstückseigentümers gegenüber der Bank auf Übertragung oder Löschung der Grundschuld, sobald die durch die Grundschuld  gesicherten Verpflichtungen erfüllt sind (Zweckbestimmungserklärung). Nachrangige Grundschuldgläubiger lassen sich häufig vom  Grundstückseigentümer die Rückgewähransprüche abtreten.

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Rürup Rente

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Schätzung

Auch: Taxe, Wertgutachten. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften benötigt die finanzierende Bank in der Regel zur Ermittlung des Beleihungswertes eines Objekts die Schätzung eines Sachverständigen. Dabei werden z.B. die Lage des Grundstücks, der Zustand des darauf errichteten Gebäudes und der erzielte  oder erzielbare Mietertrag sowie die ortlichen Marktverhältnisse berücksichtigt

Schätzungsgebühren

Auch Taxkosten. Für die Schätzung werden dem Darlehensnehmer Gebühren in Rechnung gestellt und im allgemeinen bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten.

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Schufa

Abkürzung für: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer Kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, um einerseits Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft und andererseits Kreditnehmer vor übermäßiger Verschuldung zu  bewahren. Die Schufa erhält zu diesem Zweck von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Die Schufa stellt die bei ihr vorhandenen Informationen unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes den Banken auf Anfrage zur Verfügung.

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Schuldübernahme

Schuldübernahme ist der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden  Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers.

In der Praxis ist der Käufer eines Hauses gelegentlich daran interessiert, die vom Verkäufer aufgenommene Finanzierung zu übernehmen. Da die Schuldübernahme der Zustimmung der Bank bedarf, empfiehlt es sich für Verkäufer und Käufer mit der Bank Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob und ggf. unter welchen Bedingungen die Bank einer Schuldübernahme zustimmt.

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Sicherheiten

Im Rahmen einer langfristigen Baufinanzierung sind vom Darlehensnehmer Sicherheiten zu stellen. Dies sind vor allem Grundpfandrechte (Grundschuld), im Einzelfall auch Bürgschaften oder sonstige Zusatzsicherheiten

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Sonderausgaben

Bestimmte Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die bei der Einkommensteuer steuermindernd von den Einkünften abgesetzt werden dürfen (z.B. Kosten vor Bezug eines Eigenheims Vorkosten, Aufwendungen für die Altersvorsorge).

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Steuerliche Förderung (des Wohnungsbaus)

Steuerliche Vergünstigungen für den Wohnungsbau. Insbesondere durch Abschreibungen, Berücksichtigung von Vorkosten, Sonderausgaben und  Schuldzinsenabzug.

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Steuerliche Förderung (des Eigenheims)

Eigenheimzulage, Kinderzulage, ökologische Baumaßnahmen, Grundförderung

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Steuermodelle

Unter dem Begriff Steuermodell werden so genannte Bauherren-, Bauträger-, Erwerber-, Erhaltungs- und andere Modelle zusammengefasst, deren Ziel es  ist, beim Erwerb von Grundeigentum durch einen möglichst hohen Anteil an Werbungskosten Steuern zu “sparen”.

Zahlreiche Steuermodelle haben in den letzten Jahren die Erwartungen der Zeichner (Bauherrengemeinschaft) nicht erfüllt. In einigen Fällen haben die Finanzverwaltungen die Modelle insgesamt oder die in Ansatz gebrachten Werbungskosten gar nicht bzw. nur teilweise anerkannt. In anderen Fällen ist der  erwartete Mietertrag oder Wertzuwachs ausgeblieben.

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Teilvalutierungszuschlag

Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand, wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen – nach Baufortschritt – ausgezahlt (valutiert) wird.

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Tilgung

Regelmäßige Leistungen des Darlehensnehmers zur Rückzahlung des Darlehens (Amortisation)

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Tilgungsaussetzung

Bereitschaft der Bank, die vereinbarte Tilgung gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen oder einer Kapitallebensversicherung auszusetzen. Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen. Darlehen mit Tilgungsaussetzung werden häufig auch  Bankvorausdarlehen genannt.

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Tilgungsfreijahre

Die Hypothekenbanken sind unter bestimmten Umständen bereit, die Tilgung erst nach den ersten schwierigen Jahren beginnen zu lassen, so dass der  Darlehensnehmer in dieser Zeit nur die Zinsen zu zahlen braucht.

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Tilgungsplan

Der Tilgungsplan gibt Auskunft über den planmäßigen Verlauf für die Verzinsung und Tilgung eines Darlehens. Er enthält in der Regel die Leistung für die einzelnen Zahlungsperioden (Jahresleistung, Vierteljahresrate, Monatsrate), den Zinsbetrag, den Tilgungsbetrag und die jeweilige Restschuld.

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Tilgungsstreckung

Wird in einem Darlehensvertrag ein Damnum vereinbart, erhält der Darlehensnehmer bei der Auszahlung des Darlehens einen um das Damnum ermäßigten Betrag. Eine hieraus entstehende Finanzierungslücke lässt sich mit einem Zusatzdarlehen zur Finanzierung des Damnums ganz oder teilweise schließen. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen wird zuerst getilgt, währenddessen bleibt das Hauptdarlehen tilgungsfrei (daher die Bezeichnung “Tilgungsstreckung”).

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Treuhandauszahlung

Treuhandauszahlungen sind Zahlungen an vertrauenswürdige Dritte mit der Auflage, über das Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden gemachten  Auflagen erfüllt sind. Zu den wichtigsten Treuhandzahlungen gehören Zahlungen auf ein Notaranderkonto und Zahlungen an Banken. Letztere werden  häufig bei Umschuldungen eingesetzt. Hier zahlt die Bank an das abzulösende Kreditinstitut mit der Auflage, nur gegen Abtretung oder Löschung der für  das abzulösende Institut eingetragenen Grundschuld über das Geld zu verfügen.

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Umbauter Raum

Bauvolumen eines Gebäudes. Die Berechnung des umbauten Raumes (auch Kubatur genannt) gehört zu den Bauunterlagen, die der Darlehensgeber eines Baudarlehens zur Ermittlung des Beleihungswertes Wertermittlung des zu finanzierenden Objektes benötigt.

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Umschuldung

Ablösung eines bestehenden Kredites durch ein neues Darlehen. Eine Umschuldung kommt in Frage, wenn kurzfristige Bankkredite  (Zwischenfinanzierung) in ein langfristiges Hypothekendarlehen umgewandelt werden sollen; wenn an die Stelle eines Gleitzinsdarlehens eine  Festzinshypothek einer Hypothekenbank treten soll oder wenn die Konditionen des bisherigen Darlehens auslaufen Konditionenanpassung und der  Darlehensnehmer mit einer Verlängerung des Darlehens nicht einverstanden ist oder aus sonstigen Gründen die Bank wechseln möchte.

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Valuten

Ausländisches Bargeld in Form von Banknoten und Münzen, die im Inland keine gesetzliche Zahlkraft haben.

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Variabler Zins

Der Darlehensgeber kann aufgrund einer Zinsgleitklausel den Nominalzins des Darlehens jederzeit an die aktuelle Marktsituation anpassen.

Der Zins ist nicht festgeschrieben.

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Verkehrswert

Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstückes an einem bestimmten Stichtag. Wertermittlung

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Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz können durch denn Arbeitgeber für den Arbeitnehmer als Aufwendungen des Arbeitnehmers u.a. auch in Form von Bausparkassenbeiträgen und als bestimmte andere Aufwendungen zum Wohnungsbau erbracht werden.

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Vorfälligkeitsentschädigung

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Vorkosten

Bei dem Erwerb oder der Anschaffung eigen genutzter Immobilien (Eigenheimzulage) können vor dem Einzug anfallende Finanzierungskosten, wie zum  Beispiel Bauzeitzinsen und Damnum mit Euro 1750,- pauschal wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte bei der  Einkommensteuerveranlagung abgesetzt werden. So genannte Erhaltungsaufwendungen, die vor Bezug der selbst genutzten Immobilie entstehe, werden bis zu einer Höhe von Euro 11.250,- wie Sonderausgaben berücksichtigt. Beide Vergünstigungen gelten jedoch nur für Wohneigentum, das vor dem  01.01.1999 hergestellt/angeschafft wurde – maßgeblich ist das Datum des Bauantrags bzw. des notariellen Kaufvertrags.

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Vorschaltdarlehen

Darlehen mit kurzer Zinsfestschreibung (bis zu 2 Jahren). Der Darlehensnehmer kann in der Regel während der Laufzeit des Vorschaltdarlehens jederzeit bei demselben Darlehensgeber auf ein Darlehen mit langfristigem Zins “umsteigen”.

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Vorausdarlehen

Mit einem Vorausdarlehen haben Sie die Möglichkeit gegen einen geringen Aufschlag den heute günstigen Zinssatz für Baufinanzierungen für künftige Vorhaben zu sichern. Damit ist gemeint, dass Sie bei einem Vorausdarlehen heute einen Kreditvertrag abschliessen, die Kreditsumme erst zu einem festgelegten Zeitpunkt, meistens zwischen 1 und 5 Jahren später, ausgezahlt wird. Selbstverständlich beginnen Sie auch erst nach der Auszahlung des Vorausdarlehens mit der Rückzahlung des Vorausdarlehens.

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Werbungskosten

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind bestimmte Aufwendungen (z.B. Darlehenszinsen, Damnum, Abschreibungen,  Bewirtschaftungskosten) steuerlich abzugsfähige Werbungskosten.

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Wertermittlung

Die Wertermittlung dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der häufig die Grundlage für den Kaufpreis eines Hauses bildet, und der Ermittlung des Beleihungswertes. Unter Beleihungswert wird der dauerhafte Wert (nicht zu verwechseln mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten) verstanden. Der Beleihungswert ist ein zentraler Begriff des Hypothekenkredits und dient der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung durch die Bank und ist damit Teil der Kreditentscheidung.

Während der Verkehrswert im wesentlichen stichtagsbezogen ermittelt wird, werden bei der Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die Nachhaltigkeit der Erträge zugrunde gelegt, da das bewertete Objekt in der Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dienen soll. Der Beleihungswert liegt daher häufig niedriger als der Verkehrswert.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen wird der Beleihungswert nach dem Sachwert, der sich aus Boden- und Gebäudewert  zusammensetzt, ermittelt.

Bei der Ermittlung des Gebäudewertes wird ein gewisser Sicherheitsabschlag zu den jeweils aktuellen Herstellungskosten in Ansatz gebracht.

Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten wird der Beleihungswert auf Basis des Sach- und Ertragswertes bestimmt, wobei der Ertragswert im Vordergrund steht. Der Ertragswert orientiert sich an den auf Dauer erzielbaren Mieteinnahmen.

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Wohnfläche

Für die Bewertung von Wohngebäuden ist die Wohnfläche wichtig.

Die Wohnflächenberechnung gehört deshalb zu den Unterlagen, die der Darlehensgeber eines Baudarlehens benötigt.

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Zinsfestschreibung

Zeitraum, für den die Konditionen von der Hypothekenbank garantiert werden. Die Darlehen der Hypothekenbanken werden mit Festzins angeboten. Der Darlehensnehmer kann dabei in der Regel zwischen Zinsfestschreibungen bis zu 20 Jahren wählen. In Einzelfällen ist auch die Zinsfestschreibung für die volle Darlehenszeit (bei 1% Anfangstilgung ca. 30 Jahre) möglich. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen zins den Vorteil, dass der  Darlehensnehmer seine finanzielle Belastung langfristig sicher kalkulieren kann. In Zeiten niedriger Zinsen ist es ratsam, sich den Niedrigzins durch Wahl einer möglichst langfristigen Zinsfestschreibung zu sicher.

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Zusatzsicherheiten

Neben den üblichen Sicherheiten können unter bestimmten Umständen Zusatzsicherheiten erforderlich sein. Zu den gebräuchlichsten gehören Bürgschaften von Banken, vom Arbeitgeber, Mitverpflichtungen von Verwandten, die Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und  Risikolebensversicherungen oder aus Bausparverträgen sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.

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Zuteilung

Zu einem bestimmten Zeitpunkt haben Sie durch Ihre Spar-Leistung Anspruch auf das Darlehen: Die Bausparkasse zahlt Ihnen nach der Zuteilung Ihr Bauspar-Guthaben und Bauspar-Darlehen aus – als Einmal-Zahlung oder in Raten. Die Reihenfolge, in der die Bausparer die Zuteilung erhalten, richtet sich nach der Bewertungszahl.

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Zwischenfinanzierung

Dient zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs bis zur Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel. Zugesagte Mittel können in der Bauphase nicht immer so schnell zur Verfügung gestellt werden, wie es z.B. zur Begleitung der in kurzen Abständen anfallenden Handwerkrechnungen erforderlich ist.

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Alle Angaben ohne Gewähr.