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Planen Sie eine umfangreiche Modernisierung oder Instandsetzung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung oder wollen Sie ein gerade erst neu saniertes Objekt kaufen? Dann sollten Sie, bevor Sie Ihr Kapital für viele Jahre an einen Bausparvertrag binden, einmal über einen Wohnraum-Modernisierungskredit der KfW nachdenken.
Als eine dem Bund und den Ländern gehörende Förderbank bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) privaten, kommunalen und gewerblichen Bauherren mit Hilfe staatlicher Zuschüsse unterschiedliche Förderprogramme für Baumaßnahmen an. Mit dem Förderprogramm 141 fördert die KfW die Modernisierung und Instandsetzung Ihres bereits bestehenden Wohnhauses bzw. Ihrer Wohnung und unterstützt Sie auch als Käufer beim Erwerb eines gerade neu sanierten Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung.
Die Fördermittel können von Ihnen als Privatperson beantragt werden, wobei es keinerlei Anforderungen an Einkommen, Familienstand oder Alter gibt. Sofern eine Zustimmung Ihres Vermieters vorliegt, können Sie auch als Mieter eine solche Förderung beantragen. Wichtig ist nur, dass die Anträge vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, denn nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine Förderung noch nach Beginn der Baumaßnahmen möglich.
Mit dem Programm 141 werden alle Maßnahmen gefördert, mit denen Wohnraum modernisiert bzw. instandgesetzt wird. Neben dem Erwerb von neu sanierten Wohngebäuden oder Wohnungen können dies auch Einzelmaßnahmen sein wie z.B. eine Veränderung des Wohnungszuschnittes, eine Modernisierung der Sanitärinstallationen, der Wasserversorgung und Abwasserkanäle, eine Reparatur oder Neuanschaffung von Fenstern oder Fußböden, ein Anbau von Balkonen oder Loggien, bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz oder eine Verbesserung der Energieeffizienz z.B. bei Fenstern oder Dämmungen. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten ist auch die Anlage von Grünflächen oder Spielplätzen förderungswürdig. Auch Maßnahmen der Barrierereduzierung wie der Einbau von Aufzügen können über das Programm 141 gefördert werden, allerdings werden hierfür auch andere Programme, z.B. die Nr. 155 bzw. 455 angeboten, die ggfs. finanziell günstiger für Sie sein könnten. Falls Sie Käufer eines neu sanierten Objektes sind und mit dem Förderkredit einen Teil Ihrer Kaufsumme finanzieren wollen, ist es wichtig, dass die erfolgten Baumaßnahmen bereits im Kaufvertrag genau ausgewiesen werden. Sollten Sie Maßnahmen planen, die nicht im Programm 141 aufgeführt werden, lohnt es sich trotzdem auf jeden Fall, sich über eine Fördermöglichkeit bei der KfW zu informieren. Manchmal bedarf es nur kleinster Änderungen in den Plänen, um doch noch als förderungswürdig anerkannt zu werden.
Mit dem Programm 141 können bis zu 100% Ihrer förderungswürdigen Kosten finanziert werden, wobei pro Wohneinheit maximal 100.000€ zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit des Kredits können Sie frei wählen, der Zinssatz variiert leicht je nach Laufzeit. Zur Zeit beträgt der Effektivzins bei einer 10jährigen Laufzeit 3,04%, bei einer Laufzeit von 30 Jahren 3,90%, die Zinsbindungsfrist beträgt wahlweise 5 oder 10 Jahre. Es gibt eine von der Laufzeit abhängige tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren, das erste Jahr ist auf jeden Fall tilgungsfrei. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anfangsjahre zahlen Sie Ihren Kredit in vierteljährlichen Raten zurück. Ein weiterer interessanter Aspekt eines KfW-Kredites ist, dass Ihnen die KfW die Gelegenheit zu außerplanmäßigen Tilgungen gibt, die im Gegensatz zu den allermeisten Bankkrediten kostenfrei sind, zumindestens innerhalb der ersten Zinsbindungfrist.
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