Partner für Baufinanzierung Immobilienfinanzierung Fremdwährungskredit



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Partner für Baufinanzierung Immobilienfinanzierung Fremdwährungskredit

Zusammenarbeit mit Zuträgern und Kooperationspartnern

1.) Zuträger (Privatperson) "ZUT":

  1. jede beliebige Person kann uns Finanzierungsanträge von Dritten zuleiten oder uns weiterempfehlen. Für jede Zuleitung oder Weiterempfehlung erhält der Zuträger eine Provision von Euro 250,-- pro - von unserer Partnerbank ausgezahltem - Kreditfall, sofern in dessen Standesrechten erlaubt (von Standesrechten können z. B. Steuerberater betroffen sein).
  1. Voraussetzung ist, dass ein Kreditfall einem Zuträger zuzuordnen ist. Diese Voraussetzung ist ausschließlich dadurch erfüllt, dass auf dem ersten - für den jeweiligen Kunden - uns zugehenden Finanzierungsantrag, am unteren Rand der Name des Zuträgers vermerkt ist. Spätere Nachmeldungen sind ausgeschlossen.


2.) Kooperationspartner (Versicherungsmakler, Finanzdienstleister, ...) "KVF":

Ein Kooperationspartner ist eine gewerblich oder freiberuflich tätige Person oder Firma (z. B. Versicherungsmakler), welche uns laufend Kreditfälle vermittelt. Kooperationspartner wird man erst, nachdem von Karwendelfin UG (haftungsbeschränkt) eine Kooperationspartnernummer erteilt wurde. Die Kooperationspartnernummer erhalten Personen oder Firmen die

  1. ein Infopaket anfordern und den darin enthaltenen Kooperationsvertrag unterschreiben

  1. Für alle Kreditfälle (wie viele das auch immer sein mögen) kann der neue Kooperationspartner seine eigenen Tilgungsträger z.B. eine Lebens- oder Rentenversicherung voll einbringen oder - wenn z. B. nur ein ganz spezieller Tilgungsträger vorgeschrieben ist, den der Kooperationspartner nicht bereitstellen kann oder will - wird Karwendelfin UG (haftungsbeschränkt) den Tilgungsträger zwar ausstellen aber die Provision laut gesonderter Vereinbarung mit dem Kooperationspartner an diesen vergüten. Wird für einen Finanzierungsfall kein Tilgungsträger abgeschlossen, erhält der Kooperationspartner eine Provision laut Vertrag wie oben.
  1. Voraussetzung ist, dass ein Kreditfall einem Kooperationspartner zuzuordnen ist. Diese Voraussetzung ist ausschließlich dadurch erfüllt, dass beim ersten für den jeweiligen Kunden uns zugehenden Finanzierungsantrag, am unteren Rand der Name des Kooperationspartners vermerkt ist. Spätere Nachmeldungen sind ausgeschlossen.


3.) Hausverkäufer/Immobilienmakler "HIM":

  1. an Hausverkäufer oder Immobilienmakler zahlen wir eine Vermittlungsprovision laut Vertrag wie oben.
  1. Sie haben vollen Kundenschutz. Das heißt, für einen Kunden den Sie uns mittels Finanzierungsantrag benannt haben erhalten Sie - nach erfolgter Kreditauszahlung - immer Ihre volle Provision auch dann wenn der Kunde erst ein Jahr später kaufen oder finanzieren sollte.
  1. Wir vermitteln keine Interessenten von Ihnen an andere Hausverkäufer oder an andere Immobilienmakler oder gar an die eigene Immobilienabteilung wie Sie es bei Banken immer wieder erleben können weil wir als lupenreiner Finanzvermittler keine eigene Immobilienabteilung betreiben. Wir sind ausschließlich mit der schnellen gesamtheitlichen Kreditbearbeitung für Sie und Ihre Kunden befasst.
  1. Vertragspartner werden Sie erst durch Abschluß eines entsprechenden Kooperationsvertrages.
  1. Voraussetzung ist, dass ein Kreditfall einem Hausverkäufer/Immobilienmakler zuzuordnen ist. Diese Voraussetzung ist ausschließlich dadurch erfüllt, dass beim ersten - für den jeweiligen Kunden - uns zugehenden Finanzierungsantrag, am unteren Rand der Name des Hausverkäufers/Immobilienmaklers vermerkt ist. Spätere Nachmeldungen sind ausgeschlossen.


4.) Dauer der Kreditvertragserrichtung:

Für jeden Buchstaben (laut Kundennamen) beschäftigen wir einen separaten Kreditprüfer im festen Anstellungsverhältnis. Bei Eurokrediten schreiben unsere Kreditprüfer die Kreditverträge selber bei uns im Hause aus. Die Folge ist eine extrem schnelle Kreditvertragserrichtung - buchstäblich "über Nacht".

Alle Angaben unverbindlich. Gültigkeit haben nur schriftlich geschlossene Vereinbarungen.


Ihr nächster Schritt:

Finanzierungsantrag ausdrucken, mit Liebe ausfüllen, am unteren Formularrand Ihren Namen einsetzen und herschicken, wir melden uns binnen 3 Stunden.

Beratung

Callcenter Kundenbetreuung
Telefon: 089-41 61 59 230
Telefax: 089-41 61 59 235

Kein Gutachten erforderlich. Das Gutachten wird seit 2010 für Sie kostenlos von der Bank erstellt!

Gütesiegel

Deutscher Kreditnehmer Verein e.V. Geprüfte Beratungsqualität

Wir gratulieren unseren Mädels.
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