Partner für Baufinanzierung Immobilienfinanzierung Fremdwährungskredit
Zusammenarbeit mit Zuträgern und Kooperationspartnern
1.) Zuträger (Privatperson) "ZUT":
- jede beliebige Person kann uns Finanzierungsanträge von Dritten zuleiten oder uns weiterempfehlen. Für jede Zuleitung oder Weiterempfehlung erhält der Zuträger eine Provision von Euro 250,-- pro - von unserer Partnerbank ausgezahltem - Kreditfall, sofern in dessen Standesrechten erlaubt (von Standesrechten können z. B. Steuerberater betroffen sein).
- Voraussetzung ist, dass ein Kreditfall einem Zuträger zuzuordnen ist. Diese Voraussetzung ist ausschließlich dadurch erfüllt, dass auf dem ersten - für den jeweiligen Kunden - uns zugehenden Finanzierungsantrag, am unteren Rand der Name des Zuträgers vermerkt ist. Spätere Nachmeldungen sind ausgeschlossen.
2.) Banner- und Fotopartner (Taxiunternehmen, Gerüstbau, Bauplanung, Werbeunternehmen, Fahrschule, Architekt, Bauunternehmer, Kurierdienst, Spedition, Umzugsfirma, usw.) "BFP":
Ein "BFP" ist eine gewerblich oder freiberuflich tätige Person oder Firma (z. B. Taxiunternehmer), welche von "FWL" 1 Paket mit 30 Bannern gekauft hat und diese 30 Banner an Baustellen oder zu verkaufende Immobilien (Häuser, ETW, Grundstücke) in dessen Gebiet aufhängt.
"BFP" wird man erst, nachdem von Baufinanz Bayern Vermittlung GmbH eine "BFP-Nummer" erteilt wurde. Die "BFP-Nummer" erhalten Personen oder Firmen die auf einer Beratung vor Ort waren und dort ein Paket mit 30 Stück Bannern mitgenommen haben.
Anmeldung zur nächsten "Beratung vor Ort"
Für alle Kreditfälle, die durch die aufgehangenen Banner generiert wurden (wie viele das auch immer sein mögen) erhält der "BFP" Euro 750,-- Honorar incl. MwSt..
Voraussetzung ist, dass ein Kreditfall einem "BFP" zuzuordnen ist. Die Zuordnung erfolgt
- durch Eintragung auf dem "Konto" des "BFP" des Standortes an welchem ein Spannband aufgehangen wurde. Diese Eintragung nimmt der "BFP" selbst auf dessen BFP-Konto vor,
- und durch die konkrete Abfrage von Seiten der Buchhaltung von "Baufinanz Bayern" beim ausgezahlten Kunden wo und wie dieser zum ersten mal von "Baufinanz Bayern" erfahren hat.
3.) Kooperationspartner (Versicherungsmakler, Finanzdienstleister, ...) "KVF":
Ein Kooperationspartner ist eine gewerblich oder freiberuflich tätige Person
oder Firma (z. B. Versicherungsmakler), welche uns laufend Kreditfälle vermittelt.
Kooperationspartner wird man erst, nachdem von Baufinanz Bayern Vermittlung GmbH
eine Kooperationspartnernummer erteilt wurde. Die Kooperationspartnernummer
erhalten Personen oder Firmen die
- ein Bannerpaket mit 10 Stück bestellt haben.
- Für alle Kreditfälle (wie viele das auch immer sein mögen) kann der neue Kooperationspartner seine eigenen Tilgungsträger z.B. eine Lebens- oder Rentenversicherung voll einbringen oder - wenn z. B. nur ein ganz spezieller Tilgungsträger vorgeschrieben ist, den der Kooperationspartner nicht bereitstellen kann oder will - wird Baufinanz Bayern Vermittlung GmbH den Tilgungsträger zwar ausstellen aber die Provision laut gesonderter Vereinbarung mit dem Kooperationspartner an diesen vergüten. Wird für einen Finanzierungsfall kein Tilgungsträger abgeschlossen, erhält der Kooperationspartner 0,5% der Kreditsumme.
- Voraussetzung ist, dass ein Kreditfall einem Kooperationspartner zuzuordnen ist. Diese Voraussetzung ist ausschließlich dadurch erfüllt, dass beim ersten für den jeweiligen Kunden uns zugehenden Finanzierungsantrag, am unteren Rand der Name des Kooperationspartners vermerkt ist. Spätere Nachmeldungen sind ausgeschlossen.
4.) Hausverkäufer/Immobilienmakler "HIM":
- an Hausverkäufer oder Immobilienmakler zahlen wir eine Vermittlungsprovision von 0,5 % der Kreditsumme.
- Sie haben vollen Kundenschutz. Das heißt, für einen Kunden den Sie uns mittels Finanzierungsantrag benannt haben erhalten Sie - nach erfolgter Kreditauszahlung - immer Ihre volle Provision auch dann wenn der Kunde erst ein Jahr später kaufen oder finanzieren sollte.
- Wir vermitteln keine Interessenten von Ihnen an andere Hausverkäufer oder an andere Immobilienmakler oder gar an die eigene Immobilienabteilung wie Sie es bei Banken immer wieder erleben können weil wir als lupenreiner Finanzvermittler keine eigene Immobilienabteilung betreiben. Wir sind ausschließlich mit der schnellen gesamtheitlichen Kreditbearbeitung für Sie und Ihre Kunden befasst.
- Vertragspartner werden Sie erst durch Abschluß eines entsprechenden Kooperationsvertrages. Vorige Ausführungen erlangen für Sie erst Gütigkeit nach Abschluss eines entsprechenden Kooperationsvertrages, siehe Punkt "2 Kooperationspartner".
- Voraussetzung ist, dass ein Kreditfall einem Hausverkäufer/Immobilienmakler zuzuordnen ist. Diese Voraussetzung ist ausschließlich dadurch erfüllt, dass beim ersten - für den jeweiligen Kunden - uns zugehenden Finanzierungsantrag, am unteren Rand der Name des Hausverkäufers/Immobilienmaklers vermerkt ist. Spätere Nachmeldungen sind ausgeschlossen.
5.) Dauer der Kreditvertragserrichtung:
Für jeden Buchstaben (laut Kundennamen) beschäftigen wir einen separaten Kreditprüfer im festen Anstellungsverhältnis. Bei Eurokrediten schreiben unsere Kreditprüfer die Kreditverträge selber bei uns im Hause aus. Die Folge ist eine extrem schnelle Kreditvertragserrichtung - buchstäblich "über Nacht".
Alle Angaben unverbindlich. Gültigkeit haben nur schriftlich geschlossene Vereinbarungen.
Ihr nächster Schritt:
Finanzierungsantrag ausdrucken, mit Liebe ausfüllen, am unteren Formularrand Ihren Namen einsetzen und herschicken, wir melden uns binnen 3 Stunden.