Aktuelle Seite: Lexikon | Vorfälligkeitsentschädigung
Fast bei jedem Immobilienkredit, der in Euro aufgenommen wird, vereinbart der Kreditnehmer mit der Bank eine Zinsbindung auf 5, 10 oder mehr Jahre, um sich einen aktuell günstigen Zins für viele Jahre zu sichern, bzw. um bei der Zinsentwicklung keine Überraschung zu erleben und Monat für Monat mit einer konstanten Zinszahlung kalkulieren zu können.
So weit, so gut. Auf Grund sinkender Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) kommt es jedoch oft dazu, dass der Kreditnehmer vor Ablauf der Zinsfestschreibung an die Bank herantritt, um den Kredit vorzeitig abzulösen, und die Schulden durch eine andere Bank, die einen billigeren Zins anbietet, umzuschulden. Wenn die Bank dieser vorzeitigen Ablösung zustimmt, bzw. gesetzlich dazu gezwungen ist, berechnet Sie dem Kreditnehmer eine, mit unter saftige, Vorfälligkeitsentschädigung.
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