Nichtabnahmeentschädigung
Entgelt, das bei Nichtabnahme (Abnahmeverpflichtung) des Darlehens zu zahlen ist. Die Nichtabnahmeentschädigung dient dem Ausgleiches des Schadens, der der Bank vor allem dadurch entsteht, daß sie die für das Darlehen vorgesehenen Mittel bereits beschafft hatte.