Immobilie
Der Begriff Immobilie wird abgeleitet aus der lateinischen Bezeichnung 'im-mobilis' was übersetzt soviel wie 'nicht bewegliche Sache' bedeutet. Als Immobilien bezeichnet man Grundstücke sowie darauf befindliche Gebäude oder auch Zubehör.
Grundsätzlich gilt der Besitz von Grund und Boden in finanzieller Hinsicht als sichere Angelegenheit. Schwieriger gestaltet sich die Einschätzung von Immobilien im Hinblick auf daraus zu erwirtschaftende Erträge. Diverse Berufszweige wie z.B. Immobilienmakler, Gebäudemanager oder auch Fondsmanager haben sich auf dem Gebiet der Immobilienwirtschaft spezialisiert.
Immobilien unterliegen im Bezug auf Erwerb und Gebrauch grundsätzlich anderen Bestimmungen als bewegliche Güter. Beim Kauf einer Immobilie unterliegen der Kaufvertrag wie auch die Auflassung (Einigung über den Eigentumsübergang) einer notariellen Beurkundung. Als letzter Schritt erfolgt dann der Eintrag des neuen Eigentümers ins Grundbuch.
Auf einer Immobilie können durchaus bestimmte Rechte lasten. Solche Rechte sind u.a. das Grundpfandrecht (Stichwort Hypothek) oder ein Wegerecht. Eine Grundsteuer für Grundstücke wird als Gemeindesteuer von der zuständigen Gemeinde/Stadt erhoben.
Besonders Unternehmen sind an einem aktiven und ergebnisorientierten Management ihrer Immobilien interessiert. Eine solche Wertentwicklung von Immobilien ist abhängig von einer Unterteilung in 7 Stufen. Die Stufen enthalten die 'nicht immobilienwirtschaftliche Nutzung' (Land- oder Forstwirtschaft) und die Nutzungsarten (erste Nutzung, bestehende Nutzung, beabsichtige Nutzung, nicht mehr bestehende Nutzung, vorbereitete Nutzung und die rechtlich abgesicherte Nutzung). Ein Faktor der positiv zur Wertentwicklung beiträgt ist die Lage der Immobilie (Nähe von Schulen oder Freizeiteinrichtungen usw.). Hingegen wirken sich Lärmbelästigung, Immissionen oder auch Altlasten eher negativ auf die Wertentwicklung aus.