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Grundschuldbestellung

Zustimmung in Form notariellen Urkunde des Grundstücks-/Immobilieneigentümers zur Belastung seines Grundstücks/Immobilie mit einer Grundschuld. Die Grundschuldbestellung beinhaltet meistens auch den Antrag, die Grundschuld im Grundbuch einzutragen.