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Grundbesitzwert

Seit 1997 werden zur Bewertung von Grundstücken für die Erbschaftsteuer und - wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist - für die Grunderwerbsteuer anstelle der bisherigen Einheitswerte sog. Grundbesitzwerte festgestellt. Die geschieht bei bebauten Grundstücken in der Regel anhand eines am Ertrag des Grundstücks orientierten Verfahrens (sog. Ertragswertverfahren); in Ausnahmefällen wird der Sachwert zugrunde gelegt (sog. Sachwertverfahren).