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Unter einem Finanzierungsplan versteht man die Zusammenstellung aller Bau- oder Erwerbskosten sowie die zur Finanzierung einer Immobilie dienenden Eigenleistungen, Eigen- und Fremdmittel.
Der Kreditbedarf ergibt sich aus dem Finanzierungsplan als Differenz zwischen Gesamtkosten und Eigenmitteln. Damit die Finanzierung abgesichert ist, müssen die aufgenommenen Darlehen diesen Kreditbedarf decken.
Erläuterungen zu den einzelnen Positionen im Finanzierungsplan lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Grunderwerbsteuer: Sie ist ein Steuersatz, der in den einzelnen Bundesländern variieren kann. Er beträgt in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen 3,5%; im Saarland 4%; in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt 4,5%; in Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (ab 1.3.2012), Schleswig-Holstein und Thüringen 5% des Wertes von Grundstück und Gebäude. Diese Zahlen verstehen sich jedoch ohne den Verkauf von Zubehör wie beispielsweise Einbauküchen oder Heizöl.
Maklergebühren: Sie betragen je nach Region 3,6% - 7,1% des Kaufpreises.
Notargebühren und Grundbuchgebühren: Sie betragen jeweils ca. 0,5% des Kaufpreises
Modernisierungskosten (nur bei Erwerb): Diese Kosten fallen nach einer Kostenschätzung eines Architekten oder Bauingenieurs an.
Grundstückskaufpreis (nur bei Neubau): Diese können regional sehr unterschiedlich ausfallen, von 41 €/m² in Ostsachsen bis zu 560 €/m² in Baden-Württemberg, teilweise auch höher; eine Alternative hierzu kann ein Erbbaurecht sein.
Baukosten des Hauses inkl. Außenanlagen (nur bei Neubau): Sie erfolgen nach Kostenschätzung eines Architekten oder Bauingenieurs.
Erschließungs- und Vermessungskosten (nur bei Neubau): fallen nur bei Erwerb eines unerschlossen Grundstücks bzw. eines nicht ausgemessenen Grundstücksteils an und betragen dann ca. 500 €.
Kosten für Architekt, Baugenehmigung und Statik: Diese betragen ca. 0,5% der Bausumme, wobei man mindestens 500 € zahlen muss.
Bauzeit- und Bereitstellungszinsen: Sie stellen ca. 3,5% der Bausumme dar.
Notar- und Grundbuchgebühren für die Grundschuldbestellung: Bilden ca. 1% der Kreditsumme.
Für die Gutachterkosten kann man ca. 500 Euro rechnen.
Bearbeitungsgebühren: Sie betragen je nach Bank 1,5-3,5% der Kreditsumme.
Kosten für zusätzliche Einrichtung (neue Küche etc.): laut Angeboten Umzugskosten, erste Heiztankfüllung: laut Angeboten bzw. aktuellem Marktpreis sonstige Ausgaben: ca. 1% der Bausumme für Unvorhergesehenes; Sonderausstattungen nach Angebot
Beachten Sie auch, dass Eigenleistungen die Gesamtkosten erheblich mindern können. Solche Eigenleistungen sollten vom Architekten bewertet und bescheinigt werden.
Ihr Finanzierungsplan zum ausdrucken
| A) Kauf | |
| Kaufpreis | |
| + Grunderwerbsteuer | |
| + evtl. Maklergebühren | |
| + Notargebühren Kaufvertrag | |
| + Grundbuchgebühren für Eigentumsübertragung | |
| + evtl. Modernisierungskosten | |
| = Zwischensumme A | |
| B) Bau | |
| Grundstückskaufpreis | |
| + Grunderwerbsteuer | |
| + evtl. Maklergebühren | |
| + Notargebühren Kaufvertrag Grundstück | |
| + Grundbuchgebühren für Eigentumsübertragung | |
| + Baukosten des Hauses inkl. Außenanlagen | |
| + Erschließungs- und Vermessungskosten | |
| + Kosten für Architekt, Baugenehmigung und Statik | |
| + Bauzeit- und Bereitstellungszinsen | |
| = Zwischensumme B | |
| C) Kosten der Finanzierung | |
| Notar- und Grundbuchgebühren für die Grundschuldbestellung | |
| + Gutachterkosten | |
| + Bearbeitungsgebühren | |
| = Zwischensumme C | |
| D) Sonstige Kosten | |
| Kosten für zusätzliche Einrichtung (neue Küche etc.) | |
| + Umzugskosten, erste Heiztankfüllung | |
| + sonstige Ausgaben | |
| = Zwischensumme D | |
| Gesamtkostenermittlung | |
| Zwischensumme A oder B | |
| + Zwischensumme C | |
| + Zwischensumme D | |
| = Gesamtkosten des Objekterwerbs | |
| ./. vorhandenes Eigenkapital | |
| ./. Eigenleistungen | |
| = Gestaltung der Gesamtfinanzierung | |
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