Effektivzins
Nach der Preisgabenverordnung (PAngV) muß bei Krediten als Preis die
Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Bei Krediten, deren
Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind,
heißt dieser Preis "effektiver Jahreszins". Wenn jedoch eine
Änderung der Zinssatzes oder anderer preisbestimmter Faktoren während
der Laufzeit vorbehalten ist, wird er mit "anfänglicher effektiver
Jahreszins" bezeichnet. Im wesentlichen wird der Effektivzins vom Nominalzins,
dem Auszahlungskurs (Damnum) der Tilgung, der Tilgungsverrechnung (soweit
der Termin der Tilgungsverrechnung von den Zahlungsterminen abweicht) und
der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt. Mit Hilfe des Effektivzinses können
nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung verglichen werde. Auch
die übrigen in die Effektivzinsermittlung einbezogenen Faktoren (insbesondere
Tilgungsfreijahre, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung und Bearbeitungsgebühren)
müssen für einen zutreffenden Preisvergleich identisch sein.