Damnum
besser bekannt unter dem Namen Disagio ist die Differenz zischen dem Nominalbetrag des Darlehens (Rückzahlungsbetrag) und dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens. Das Damnum kann steuerlich abgesetzt werden, wenn eine Immobilie erworben wird, die vermietet werden soll. Bei selbstgenutztem Wohneigentum kann ein Damnum nur in höhe einer Finanzierungskostenpauschale von Euro 1750,- als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Dies ist letztmalig möglich bei Wohneigentum, das vor dem 01.01.1999 hergestellt/angeschafft wurde. Bei der Vereinbarung eines Damnums ist der Darlehensnominalzins entsprechend niedriger.