Brief- und Buchhypotheken
Eine Hypothek ist eine Belastung eines Grundstückes zur Sicherung einer Forderung.
Der Gläubiger kann nur die Höhe der Forderung Zahlung verlangen.
Zu unterscheiden sind Brief- und Buchhypotheken. Im ersen Fall wird vom Grundbuchamt ein Hypothekenbrief ausgestellt und dem Gläubiger übergeben. Die Briefhypothek kann vom Gläubiger ohne Mitwirkung des Grundbuchamtes abgetreten und verpfändet werden.
Ist nichts anderes vereinbart, liegt immer eine Briefhypothek vor.
Sie hat den Vorzug der größeren Beweglichkeit.