Aussteuerversicherung
Die Versicherung zahlt die Versicherungssumme dann aus, wenn dass versicherte Kind heiratet, spätestens aber an dessen 25. Geburtstag. Sirbt der Beitragszahler (in der Regel ein Elternteil), läuft der Vertrag beitragsfrei weiter. Stirbt das Kind vor Ablauf des Vertrages, erhalten Sie meistens die bereits eingezahlten Beträge zurück.