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Abtretung

Übertragung eines Rechtes auf einen neuen Gläubiger (Darlehensgeber). Bei der Baufinanzierung spielt die Abtretung folgender Rechte eine Rolle:

Abtretung einer Grundschuld. Praktisch bedeutsam ist die Abtretung einer Grundschuld besonders bei Umschuldungen.

Sie erübrigt die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch zugunsen des neuen Darlehensgebers. Dieser wird jedoch erwarten, daß die Bedingungen der abzutretenden Grundschuld seinen Anforderungen ensprechen (Zinssatz, Nebenleistungen, Vollstreckbarkeit). Auch die Teilabtretung von Grundschulden ist möglich. Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus Bausparverträgen oder Lebensversicherungen (Tilgungsaussetzung).