Sicherung Nr. 1:
Übersparung
Der Kreditnehmer muß zur Sicherheit nicht 100 % des Kreditbetrages sondern 150 % des Kreditbetrages ansparen.
Was zu folgendem führt:
- steht der Kurs am Ende der Laufzeit wie heute bleiben dem Kreditnehmer zusätzlich 50 % an Geld übrig.
- steht der Kurs um 50 % Höher, bleibt dem Kreditnehmer zusätzlich kein Geld übrig.
- steht der Kurs um 30 % tiefer, bleiben den Kreditnehmer zusätzlich 80 % an Geld übrig.
Sicherung Nr. 2:
höhere Verzinsung
Nachweislich hat die von uns empfohlene steuerfreie Rentenversicherung in der jüngeren Vergangenheit bis zu 6,0 % Zinsen gebracht. Wir haben vorhin nur mit 4,5 % vorsichtshalber gerechnet!
Deshalb sollte die Ansparung für die Tilgung am Ende der Laufzeit die vorhin verlangten 150 % deutlich überschreiten und bei ca. 200 % des Kreditbetrages auslaufen.
Dieser Überling gehört dem Kreditnehmer, das Geld ist aber abgetreten an die Bank und dient vorsätzlich als 2. Sicherung für die Bank.
- Problem z. B. bei Scheidung
Im Scheidungsfall muß z. B. der Mann einen Teil aus dem Überling sofort nach der Ehescheidung an seine Ex-Frau auszahlen, obwohl er selber an das Geld erst herankommt nachdem die Immobilie verkauft oder abgewickelt ist, weil die Übersparung bis zur Rückzahlung oder Kündigung des Kredites in den Händen der Bank bleibt.
Sicherung Nr. 3:
freiwillige zusätzliche Ansparung
Der Kreditnehmer spart viel Geld durch die niedrigeren Zinsen des Fremdwährungskredites gegenüber den hohen Zinsen eines Eurokredites.
Der Kreditnehmer kann den ganzen Zinsgewinn “verbrauchen” oder er legt einen Teil dieses Geldes freiwillig an.
Wenn der Kreditnehmer das tut, hat er nach einigen Jahren zusätzlich viel Geld angespart um Kursbewegungen nach oben zusätzlich abzusichern.
Bei dieser freiwilligen Absicherung kann man z.B. eine Rentenversicherung für die Frau ansparen, somit hat sie im Scheidungsfall deren eigene Rente
oder deren eigene Einmalauszahlung.
Sicherung Nr. 4
jederzeitige Kündigung möglich
Der Kreditnehmer eines Fremdwährungskredites kann in der Regel den Kredit jederzeit, ganz oder teilweise zurückzahlen. Hierbei fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn keine Zinsbindung vereinbart wurde. Aus Gutem Grund wird meistens auf die Zinsbindung verzichtet!
Wenn keine Zinsbindung vereinbart wurde, kann der Kreditnehmer täglich den Kredit von YEN in SFR oder EURO umstellen, oder umgekehrt von EURO zurück in SFR oder YEN, oder in eine andere zinsgünstige große “Weltwährung” z. B. in den USD.
Der Kreditnehmer muss bei dieser Währungsumstellung zwar an die Bank Gebühren entrichten (ca. 400,– Euro pro Umstellung), aber er ist damit zu keiner Zeit an eine bestimmte Währung gebunden und kann jeden Tag frei entscheiden, in welcher Währung er “verschuldet” sein möchte.
Vorige Zeilen stellen eine bloße allgemeine Information, allgemeine Aufklärung von Seiten der www.baufinanzierung-bayern.de dar, keine Anpreisung, keine Werbung, keine Rechts- oder Steuerberatung oder anderes mehr.



