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Will man eine Immobilie finanzieren, benötigt man im Regelfall ein Darlehen.
Dieses Darlehen wird im Grundbuch gesichert.
Grundpfandrechtliche Sicherungen gibt es als Hypotheken oder als Grundschulden.
Beide Formen unterscheiden sich in ihrer Rechtsnatur deutlich. Hierbei ist es jedoch so, dass die Form des Hypothekendarlehens fast ausgestorben aus und fast nur noch grundschuldgesicherte Darlehen vergeben werden. Der gravierendste Unterschied ist der, dass Hypotheken in demjenigen Umfang erlöschen, in dem das Darlehen getilgt wird. Grundschulden erlöschen nicht, sondern gewähren nur einen Rückgewährsanspruch im Umfang der Tilgung. Das heißt, im Falle von Zwangsmaßnahmen kann immer noch der gesamte Grundschuldbetrag eingefordert werden.
Bei einer Immobilienfinanzierung gibt es im Regelfall drei verschiedene Möglichkeiten:
Hierbei wird für die Dauer der Festschreibung der Hypothekenzinsen ein fester monatlicher Betrag bezahlt, der sich aus Zinsanteilen und Tilgungsanteilen zusammensetzt. Die jeweils ersparten Zinsen erhöhen dann den Tilgungsanteil, wobei der Gesamtbetrag jedoch gleich hoch bleibt.
Diese Form der Finanzierung kommt bei der Finanzierung gewerblicher Objekte sehr häufig zum Einsatz. Dabei wird ein fester Tilgungssatz - beispielsweise 4 % - vereinbart. Hieraus ergibt sich eine Laufzeit der Finanzierung von 25 Jahren. Die ersparten Zinsen senken die laufenden Raten.
Diese empfiehlt sich heute kaum noch, weil es kaum noch Möglichkeiten gibt, steuerfrei Tilgungskapital aufzubauen. Diese Form der Finanzierung hatte früher durchaus Vorteile, nämlich dann wenn die zu zahlenden Zinsen von der Steuer abgesetzt werden konnten und die Kapitalbildung - z. B. über eine Kapitallebensversicherung steuerfrei erfolgen konnte.
Unter einer Immobilie versteht man eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus und gewerbliche Bauten. Je nach Nutzung der Immobilie geht man von unterschiedlichen Nutzungsdauern aus. Bei einer zum Wohnen gedachten Immobilie unterstellt man eine Nutzungsdauer von 100 Jahren, während man bei der Nutzung der Immobilie im gewerblichen Bereich von einer deutlich geringeren Lebensdauer ausgeht.
Eine Immobilienfinanzierung wird von Hypothekenbanken (bis ca. 60 % des Objektwertes), Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften (bis ca. 50 % des Objektwertes) durchgeführt.
Der für den Beleihungsauslauf der Immobilienfinanzierung wesentliche Objektwert wird entweder von der
hausinternen Immobilienabteilung oder von einem externen Gutachter ermittelt.
Bei der Immobilienfinanzierung unterscheidet man den sogenannten Erstrang (bis ca. 60 % des Objektwertes)
und den Nachrang (oberhalb dieses Wertes).
Die Höhe der jeweils verlangten Hypothekenzinsen (allgemeiner Sprachgebrauch, gemeint sind aber
meistens die Grundschulddarlehen) hängen von verschiedenen Voraussetzungen ab.
Die verlangten Hypothekenzinsen sind im Erstrangbereich besonders niedrig, weil der Darlehensgeber
davon ausgehen kann, dass seine Forderungen auch im Rahmen einer etwa notwendig werdenden
Zwangsversteigerung fast vollständig zurückgezahlt werden.
Je länger die Zinsen festgeschrieben werden, desto höher fallen die Hypothekenzinsen aus.
Das hängt damit zusammen, dass Anleger für eine längere Festlegung ihrer Spargelder höhere
Zinsen erwarten als für kürzere Anlagedauern.
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